Naturschutz
Die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde ergeben sich weitgehend aus § 1 Bundesnaturschutzgesetz. In diesem Paragraphen werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie folgt dargestellt:
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Ihre Ansprechpartner:
Hartmut Puff
Telefon 09561 514-4402
Aufgabenbereiche
Gesamter fachlicher Naturschutz, insbesondere Eingriffsbeurteilungen und Abwicklung der Förderprogramme für die Gemeinden Dörfles-Esbach, Ebersdorf b. Coburg, Neustadt b. Coburg, Rödental, Sonnefeld und Weidhausen.
Uwe Wolf
Telefon 09561 514-4403
Aufgabenbereiche
Gesamter fachlicher Naturschutz, insbesondere Eingriffsbeurteilungen und Abwicklung der Förderprogramme für die Gemeinden Bad Rodach, Großheirath, Itzgrund, Meeder und Seßlach.
Evelyn Pilz
Telefon 09561 514-4404
Aufgabenbereiche
Gesamter fachlicher Naturschutz, insbesondere Eingriffsbeurteilungen und Abwicklung der Förderprogramme für die Gemeinden Ahorn, Grub am Forst, Lautertal, Niederfüllbach, Untersiemau und Weitramsdorf; sowie Biberbeauftragte des Landratsamtes Coburg.
Janine Ilge
Telefon 09561 514-4412
Aufgabenbereiche
Beratung von Eigentümern, Landbewirtschaftern und Kommunen, insbesondere in den Kernflächen und Schwerpunktgebieten des Naturschutzes, Durchführung von Artenschutzmaßnahmen und fachliche Begleitung des Ausbaus des Biotopverbunds
Tim Hofmann
Telefon 09561 514-4411
Aufgabenbereiche
Vollzug des gesamten rechtlichen Naturschutzes inklusive Artenschutz, Klärschlammverordnung und Kreislaufwirtschaftsgesetz. Betreuung der Naturschutzwacht und des Naturschutzbeirates.
Biberberater
Seit einigen Jahren sind im Landkreis Coburg wie fast in ganz Bayern wieder Biber heimisch. Diese gehören zu den streng geschützten Tierarten. Ihre Aktivitäten haben viele positive Wirkungen für Natur und Artenvielfalt, führen aber auch oft zu Konflikten, wenn land- und forstwirtschaftliche Flächen, Teiche und Kläranlagen oder Ortsbereiche betroffen sind und Schäden durch Vernässung oder Überflutung, Uferabbrüche und Fraß entstehen.
Hier sind jetzt ehrenamtliche Biberberater erste Ansprechpartner für die betroffenen Landnutzer und Kommunen. Sie beraten vor Ort, ermitteln den entstandenen Schaden und erarbeiten praktikable Abhilfemaßnahmen. Dabei vermitteln sie zwischen den naturschutzfachlichen und rechtlichen Vorgaben und den berechtigten Interessen der Anlieger und arbeiten eng mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg zusammen.
Es gibt folgende Zuständigkeitsbereiche:
- Jörg Fischer
- Neustadt, Rödental, Dörfles-Esbach, Lautertal, Niederfüllbach, Ebersdorf, Grub am Forst, Sonnefeld und Weidhausen
- Hans- Karl Schleicher
- Bad Rodach, Seßlach und Itzgrund
- Georg Ruppert
- Meeder, Weitramsdorf, Ahorn, Untersiemau und Großheirath
Zu erreichen sind die Biberberater derzeit über die Untere Naturschutzbehörde
(Tel.: 09561/514-4404 oder -4400).