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Tuberkulosefürsorge & Heimaufsicht

Die Tuberkulosefürsorgestelle ist nach den Vorgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen für die Überwachung und Betreuung aller Formen der Tuberkulose in Stadt und Landkreis Coburg zuständig.


Sie berät bei Tuberkuloseverdacht und führt Umgebungsuntersuchungen sowie Kontrollen nach Tuberkuloseerkrankung durch. Zu den Untersuchungsmethoden gehören Tuberkulinhauttest, Blutabnahme für den Gamma-Interferontest, Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie Röntgenaufnahmen der Lunge.


Unsere Leistungen:
•    Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose
•    Überwachung bei aktiver Tuberkuloseerkrankung
•    Ermittlung von Kontaktpersonen und Veranlassung von Umgebungsuntersuchungen
•    Beratung zu Fragen bei Tuberkulose

Tuberkulose zählt heute in Deutschland zu den seltenen Krankheiten, ist nicht hochansteckend und kann inzwischen gut mit Medikamenten behandelt werden. Dennoch sind im Umgang mit Personen, die an Tuberkulose erkrankt sind oder erkrankt sein könnten, bestimmte Dinge zu beachten.

Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen und gibt hilfreiche Tipps. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder das Gesundheitsamt.

 

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr?

Tuberkulose ist keine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Das Ansteckungsrisiko ist im Vergleich zu anderen Viren, wie zum Beispiel Corona- oder Influenzaviren, sehr gering.

Ein relevantes Übertragungsrisiko liegt erst vor, wenn zu einer ansteckungsfähig erkrankten Person ein direkter Kontakt von mindestens acht Stunden in geschlossenen Räumen bestand. Im Freien ist eine Ansteckung sehr unwahrscheinlich. Selbst in engen Räumen, wie beispielsweise Bussen und Bahnen, ist die Wahrscheinlichkeit, sich mit Tuberkulose zu infizieren, sehr gering. Eine mittelbare Übertragung, zum Beispiel über Handläufe, Halteschlaufen oder Stoffbezügen ist nicht möglich.

Eine Übertragung durch Dritte, nicht an Tuberkulose erkrankter Menschen ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

Wie wird Tuberkulose übertragen?

Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Die an ansteckungsfähiger Tuberkulose erkrankte Person gibt beim lauten Sprechen, Singen, Niesen oder Husten bakterienhaltige Tröpfchen in die Umgebungsluft ab. Diese können von einem anderen Menschen eingeatmet werden.

Dabei ist die Ansteckungsgefahr umso größer, je mehr Bakterien der Erkrankte im Auswurf hat und je länger ein enger und naher Kontakt zu dieser Person besteht.

 

Wer kann an Tuberkulose erkranken?

Nur etwa zehn Prozent der Personen, die sich mit Tuberkulosebakterien angesteckt haben, erkranken im Verlauf der nächsten Wochen, Monate oder Jahrzehnte an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose.

Menschen mit geschwächten Abwehrkräften haben ein erhöhtes Risiko, an Tuberkulose zu erkranken. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und durch chronische Erkrankungen oder Medikamente abwehrgeschwächte Menschen.

In Deutschland ist die Tuberkulose mit weniger als 5000 neuen Erkrankungen pro Jahr eine seltene Erkrankung geworden.

 

Was passiert bei einer Umgebungsuntersuchung bei Kontakt zu Tuberkulose?

Eine Umgebungsuntersuchung ist die vorsorgliche Untersuchung von Personen, die Kontakt zu einer Tuberkuloseerkrankung hatten. Dabei wird geprüft, ob sich jemand im Umfeld angesteckt hat oder erkrankt ist. Jede behandlungsbedürftige Tuberkulose muss nach dem Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses ermittelt dann alle Personen, mit denen der oder die Erkrankte in der Vergangenheit intensiven Kontakt über einen längeren Zeitraum hatte, in der Regel während der letzten drei bis sechs Monate. Diese Kontaktpersonen werden aufgefordert, sich untersuchen zu lassen (Umgebungsuntersuchung).

Um festzustellen, ob sich jemand mit Tuberkulosebakterien angesteckt hat, wird ein Tuberkulin-Hauttest (THT) oder ein IGRA-Test (Interferon-Gamma Release Assay) durchgeführt. Beim THT wird Tuberkulin in die Haut des Unterarms gespritzt. Tritt nach 2 bis 7 Tagen an der Test-Stelle eine tastbare Verhärtung auf, wird der Test als positiv gewertet. Der moderne IGRA-Test wird anhand einer Blutprobe vorgenommen. Überschreitet der im Labor bestimmte Wert einen Grenzwert, wird er als positiv gewertet.

Sollte eines der beiden Testverfahren ein positives Ergebnis zeigen, heißt das aber noch nicht, dass eine Erkrankung vorliegt oder der Patient gar ansteckend wäre. Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose muss jedoch in diesem Fall sorgfältig mit weiteren Untersuchungen überprüft werden. Dazu wird vor allem die Lunge – zum Beispiel durch Röntgen oder Sputum-Abgabe (abgehustete Absonderung) – untersucht. In vielen Situationen, etwa bei verdächtigen Beschwerden, kann es notwendig sein, die Lunge auch ohne Vorliegen eines positiven THT- oder IGRA-Ergebnisses zu untersuchen.

 

Wie wird eine Lungentuberkulose behandelt?

Ziel der Therapie einer Tuberkulose ist die Abtötung aller Tuberkulosebakterien, damit die Krankheit ausheilen kann. Die Behandlung dauert in der Regel sechs Monate und besteht aus einer Kombinationstherapie mit mehreren Antibiotika.

Selbst wenn sich der Patient oder die Patientin kurze Zeit nach Therapiebeginn bereits viel besser fühlt oder keine Bakterien mehr ausscheidet, ist es unbedingt erforderlich, die Medikamente konsequent, täglich und bis zum Ende der Therapiezeit einzunehmen. Eine zu kurze oder nicht regelmäßig eingenommene Therapie kann zu einem Rückfall führen, der oft schwerer zu behandeln ist.

 

Was ist eine latente tuberkulöse Infektion und wie kann sie behandelt werden?

Von einer latenten tuberkulösen Infektion spricht man, wenn zwar eine Infektion mit dem Tuberkulosebakterium stattgefunden hat, eine Erkrankung aber nicht ausgebrochen ist.

Dies ist bei einem positiven THT oder IGRA und Ausschluss einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, z.B. durch ein normales Röntgenbild der Lunge, der Fall. Unter Umständen ist trotzdem eine sogenannte präventive Therapie notwendig. Dabei werden ein bis zwei Tuberkulosemedikamente über einen Zeitraum von drei bis neun Monaten vorsorglich gegeben. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, wie hoch das Risiko für die Kontaktperson ist, eine Tuberkulose zu entwickeln.

Bei Kindern unter fünf Jahren und Immungeschwächten ist das Risiko besonders hoch, so dass bei ausreichendem Kontakt zu einer Person mit ansteckungsfähiger Tuberkulose auch ohne positiven THT oder IGRA eine sogenannte prophylaktische Behandlung durchgeführt werden sollte. Die Entscheidung zu einer präventiven oder prophylaktischen Therapie ist von vielen Faktoren abhängig und sollte immer von Ihrem behandelnden Arzt, von Ihrer behandelnden Ärztin oder vom Gesundheitsamt getroffen werden.

Wo kann ich mich selbst testen lassen?

Es ist nicht nötig, sich ohne konkretes Risiko testen zu lassen. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Personen, bei denen Untersuchungen notwendig sind, zum Beispiel Personen, die als Kontaktpersonen gemeldet wurden.

Wer trägt die Kosten für eine Therapie?

Hat ein Betroffener ein positives Testergebnis und muss eine Behandlung durchgeführt werden, trägt die Krankenkasse die Kosten.

Ihr Ansprechpartner für die Tuberkulosefürsorgestelle Dagmar Feike-Wodarg Fachkraft für Sozialmedizin, Tuberkulosefürsorge und Heimaufsicht

09561/514-3213

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Durch die steigende Lebenserwartung nimmt insbesondere die Zahl der Menschen, die multimorbide sind und oft an mehreren chronischen Krankheiten leiden und daher auf eine intensive pflegerische Versorgung angewiesen sind, zu.

Der Fachbereich Gesundheitswesen wirkt mit einem Team aus Amtsarzt, Fachkraft der Sozialmedizin, Sozialpädagogin und Hygienekontrolleur auch als Mitglied der Heimaufsicht mit.

Gesetzliche Grundlage ist das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG).

In dieser Funktion arbeitet das multiprofessionelle Team darauf hin, dass die Interessen und Bedürfnisse alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden.

Ihr Kontakt im Landratsamt Coburg Angelika Gerullis Heimaufsicht und Fachkraft der Sozialmedizin

09561/514-3223

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Die Feststellung des Todes eines Menschen erfolgt durch einen Arzt, der Informationen zur Todesart und zur Todesursache in einem vorgeschriebenen Formular („Leichenschauschein“) festhält. Das Gesundheitsamt, das für den Sterbeort zuständig ist, erhält diese Formulare und verteilt sie nach Prüfung weiter an verschiedene Institutionen (zum Beispiel Krebsregister, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Das Landesamt für Statistik erhebt aus diesen Informationen die Todesursachenstatistik, die Bedeutung für verschiedene gesundheitspolitische Maßnahmen hat. Das korrekte und vollständige Ausfüllen der Todesbescheinigungen ist daher eine wichtige ärztliche Aufgabe.

 

Wer stellt die Todesbescheinigung aus?

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Wie komme ich als Angehöriger an eine Kopie der Todesbescheinigung für die Versicherung?

Die Versicherung muss das zuständige Gesundheitsamt anschreiben, unter Vorlage der Schweigepflichtsentbindung, um eine Kopie der Todesbescheinigung zu erhalten.

Kann ich als Angehöriger Einsicht in die Todesbescheinigung oder eine Kopie dieser erhalten?

Personenbezogene Auskünfte aus dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung dürfen nur erteilt, Einsicht in diesen nur gewährt werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eingewilligt hat.

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de

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Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN  DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC  BYLADEM1COB

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

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