2024_08_14_Schilder03.jpg

Gerne für Sie da Strassenverkehrsbehörde

Die Untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Coburg ist unter anderem zuständig für den Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StGV) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Coburg, mit Ausnahme des Gemeindegebietes der Großen Kreisstadt Neustadt bei Coburg.

Dabei steht die Sicherstellung und Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Rahmen der sogenannten Verkehrsregelungspflicht im Fokus.

Bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde ist auch der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte ansässig, welcher den Bürgern und Gemeinden im Landkreis Coburg beratend bei Verkehrssicherheitsproblemen zur Seite steht.

Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist auch Fachaufsichtsbehörde für die örtlichen Straßenverkehrsbehörden bei den kreisangehröigen Städten und Gemeinden.

Neben dem Straßenverkehrsrecht vollziehen wir auch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) und das Fahrlehrergesetz (FahrlG) für den gesamten Landkreis Coburg sowie das Bayerische Rettungsdienstgesetz für den Rettungsdienstbereich der Integrierten Leitstelle Coburg.

Die wichtigsten Themen im Fachbereich sind:

  • Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter
  • Schulwegsicherheit/ Mitarbeit in den örtlichen Unfallkommissionen/ Verkehrssicherheitsarbeit
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Anregung straßenbaulicher Maßnahmen
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen sowie für Treib- und Drückjagden
  • Ausnahmengenehmigungen (insbesondere im Bereich Sonntagsfahrverbot, Parkerleichterungen, Streckenverbote, Werbeverbote)
  • Erlaubnisse für Veranstaltungen mit Wirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
  • Werbeanlagen
  • Straßen- und Wegerecht (gemeinsam mit den Straßenbaubehörden)
  • Gefahrguttransport (Wegstreckenbestimmung)
  • Güterkraftverkehr
  • Personenbeförderung
  • Großraum- und/oder Schwerverkehr
  • Fahrschul-/ Fahrlehrerwesen
  • Untere Rettungsdienstbehörde

 

Sie planen eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund? Oder Sie müssen eine Straße für eine Baumaßnahme sperren? Hier finden Sie alle Anträge, die Sie im öffentlichen Straßenverkehr brauchen.

Güterkraftverkehr

Personenbeförderungsgesetz

Sonstige Anträge und Ausnahmen nach StVO

Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund

Verkehrsrechtliche Anordnungen

 

Kontakt

Boris Schirmag (Leitung Untere Straßenverkehrsbehörde) 

09561/514-3110

Nina Wutschka (zuständig für: Vemags, StVO, Fahrlehrerrecht) 

09561/514-3111 

Gabriele Müller (MO - FR vormittags; zuständig für: Mietwagen / Taxi, Güterkraftverkehr, Ausnahmegenehmigungen nach StVO, untere Rettungsdienstbehörde) 

09561/514-3112 

Ihr Kontakt im Landratsamt Boris Schirmag Untere Straßenverkehrsbehörde

09561/514-3110

Mail schreiben

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de

Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN  DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC  BYLADEM1COB

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr

Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr

Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag
7:30 bis 12 Uhr