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Jugend

Die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) steht für:

  • Beratung und Unterstützung der Gemeinden (Bürgermeister, politische Mandatsträger, Gemeindejugendpfleger),
  • Fortbildungen für Gemeindejugendpfleger und sonstige Hauptamtliche,
  • Jugendpflegerklausur und Jugendpflegerbesprechungen,
  • Beratung des hauptamtlichen Personals freier Träger,
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring (KJR),
  • gemeindeübergreifende Maßnahmen,
  • Modellprojekte.

Ziel ist die fachliche Unterstützung und Beratung aller in der Jugendarbeit Verantwortlichen, das heißt Vermittlung von Trends und Entwicklungen sowie gemeinsame Suche nach innovativen Ideen für die Jugendarbeit im Landkreis Coburg.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Ferien- und Freizeitangeboten finden Sie hier.

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Gemeindejugendpfleger sind pädagogische Fachkräfte, die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten in der Jugendarbeit einer Gemeinde übernehmen. Sie sind die zentralen Ansprechpartner für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Gemeinde.       

Wesentliches Ziel der Tätigkeit von Gemeindejugendpfleger ist es, in den Gemeinden Bedingungen zu schaffen und zu fördern, in denen Jugendarbeit in vielfältigen Formen und unter optimalen Bedingungen möglich ist.

Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg unterhält Jugendbusse sowie ein umfangreiches Verleih-Sortiment an Materialien und Gegenständen, um die Jugendarbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags der Gesamt- und Planungsverantwortung nach § 79 SGB VIII zu unterstützen und zu fördern.

Die Jugendbusse und Materialien werden vorrangig für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Leistungen der Jugendhilfe an anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe gegen ein Nutzungsentgelt verliehen.

Je nach Verfügbarkeit können diese auch von anderen Organisationen und Institutionen, die nicht anerkannte Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sind, gegen ein höheres Nutzungsentgelt ausgeliehen werden. Unser Angebot und die Verleihbedingungen finden Sie hier:

Jugendbusvereih

Der Landkreis Coburg stellt allen Jugendgruppen, Verbänden und Vereinen kostengünstig Kleinbusse zur Verfügung. Für 5 Euro pro Tag und 30 Cent pro Kilometer können die Busse auf Anfrage ausgeliehen werden.

Materialverleih

Zelte, Hüpfburg, Kajaks und vieles mehr...

 

Ihr Kontakt im Landratsamt Alexander Senftleben

09561/514-2204

Mail schreiben

Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Kinder sind nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Per­so­nen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Der Kinder- und Jugendschutz gliedert sich in drei Bereiche, die durch spezielle Bestimmungen zum Arbeitsrecht (Jugendarbeitsschutz) ergänzt werden.

Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, mögliche Gefähr­dungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinander­zu­setzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Die Eltern werden bei der medienpädagogischen Erziehung ihrer Kinder unterstützt.

Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes ergeben sich aus

Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden alle Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen). Darunter fallen unter anderem kind- und jugendgerechte Verkehrs- und Stadtplanungen sowie an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Spielraum- und Freizeitstättenplanungen. Die rechtlichen Grundlagen dazu ergeben sich aus § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII.

Mit gesetzlichen Regelungen und Vorschriften sollen Rahmen­be­din­gun­gen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in un­se­rer Ge­sell­schaft unbeschadet aufzuwachsen. Von zentraler Bedeutung ist hier das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das sich pri­mär an Er­wach­se­ne, Gewerbetreibende sowie Institutionen richtet und folgende Bereiche umfasst:

Übermäßige Belastung durch die Berufsarbeit kann gerade bei jungen Menschen zu gesundheitlichen Schäden sowie zur Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwicklung führen. Jugendliche treffen nicht selten Arbeitsbedingungen an, die sich in erster Linie am Leistungsvermögen Erwachsener ausrichten. Hinzu kommen die zusätzlichen Belastungen durch die schulische und berufliche Ausbildung. Dem Schutz der minderjährigen Beschäftigten muss daher im Rahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Es gilt, Kinder und Jugendliche am Beginn ihres Berufs- und Arbeitslebens vor Überbeanspruchung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz in besonderem Maße zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind die

Zuständig für den Vollzug der Kinderarbeitsschutzverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes, dazu zählt auch die Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Jugendschutzuntersuchungen und die Ausnahmegenehmigungen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen nach

sind die jeweiligen

Angebot zur Stärkung der Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler: 

Die Evangelische Jugend im Dekanat Coburg setzt sich aktiv für den Jugendmedienschutz in Schulen des Landkreises Coburg ein. Angesichts der wachsenden Herausforderungen durch Extremismus, Hate Speech, Cybermobbing und der Verbreitung sexualisierter Inhalte sowie der verstärkten Nutzung digitaler Räume im Zuge des digitalen Lernens gibt es ein breites Spektrum an Workshops und Seminaren. Die Angebote richten sich an Schulklassen und thematisieren praxisnah den sicheren Umgang mit sozialen Medien und digitalen Diensten.

Jugendschutzparcours Stop and Go:

Was wissen Jugendliche über das Jugendschutzgesetz? Oder eher: Was sollten sie wissen, um sich gut orientieren zu können? Der Jugendschutzparcours „stop & go“ bietet Jugendlichen eine Möglichkeit, sich niedrigschwellig mit gesetzlichen Schutzräumen, aber auch Freiräumen im Alltag auseinanderzusetzen. Pädagogische Methoden und Materialien zu allgegenwärtigen Themen, wie Sozialen Netzwerken, Stationen des Suchtverlaufs, Shishas oder Werbebotschaften, geben Anregungen zum Nachdenken und zur Diskussion. Der Parcours richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren. Für die Bearbeitung aller vier Stationen mit den jeweiligen Themen Jugendschutz, Medien, Sucht und Werbung/Konsum empfehlen sich vier Schulstunden, nachhaltiger wirkt eine längere Arbeitsphase, etwa ein ganzer Projekttag.

Präventionsbörse für Stadt und Landkreis Coburg: Präventionsmaßnahmen sind eine gemeinsame Aufgabe aller an der Erziehung, Bildung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen Beteiligter. In der Präventionsbörse finden Sie als Lehrkraft, Gruppenleiterin und Gruppenleiter, Fachkraft in der Sozialen Arbeit, in Kindergarten und anderen Einrichtungen, Angebote.

Ihr Kontakt im Landratsamt Michelle Gustin

09561/514-2207

Mail schreiben

Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.

Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.

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JaS ist eine Leistung nach § 13 SGB VIII auf der Grundlage einer verbindlichen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet JaS Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.

JaS ist

- kostenlos

- freiwillig

- vertraulich

 

 

Ihr Kontakt im Landratsamt Kerstin Spindler

09561/514-2240

Mail schreiben

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die Verbescheidung und kostenmäßige Abwicklung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Erhebung von Kostenbeiträgen zu den genannten Maßnahmen.

Wann sind Kostenbeiträge zu leisten?

Für folgende Jugendhilfemaßnahmen müssen sie einen Kostenbeitrag leisten,

  • falls Ihr Kind durch den Landkreis Coburg in einer Jugendhilfeeinrichtung oder einer Pflegefamilie untergebracht ist,
  • oder falls Ihr Kind teilstationär in einer Tageseinrichtung betreut wird und Sie mit dem Kind zusammen leben,

Für ambulante Maßnahmen wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Der Kostenbeitrag ist abhängig von Ihrem Einkommen. Das durchschnittliche Nettoeinkommen wird um angemessene Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Schuldverpflichtungen, mindestens aber um 25 Prozent des Nettoeinkommens, bereinigt. Miete hingegen ist bereits über die Freibeträge abgegolten und wirkt sich nicht einkommensmindernd aus. Aus der Kostenbeitragstabelle kann aufgrund des relevanten Einkommens der zu zahlende Betrag abgelesen werden. Bestehen weitere Unterhaltspflichten ist der zu zahlende Betrag unter Umständen noch weiter zu reduzieren. Falls Ihr Einkommen unter der festgelegten Freigrenze liegt, ist kein Kostenbeitrag zu zahlen.

Der Kostenbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung und keine privatrechtliche Unterhaltszahlung. Vielmehr ruht die Unterhaltsverpflichtung solange ein Kind in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie lebt, da der komplette Lebensunterhalt des Kindes durch das Jugendamt sichergestellt wird. Während der Zeit der Unterbringung kann kein Unterhalt geltend gemacht werden. In diesem Zeitraum ist der Kostenbeitrag zu zahlen, der allerdings anders berechnet wird als der Unterhalt und sich daher auch in der Höhe vom Unterhalt unterscheidet.

Derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss einen Kostenbeitrag mindestens in Höhe des Kindergelds zahlen, egal wie hoch sein Einkommen ist. Ob über das Kindergeld hinaus noch ein Kostenbeitrag gezahlt werden muss, ist wiederum einkommensabhängig.

Hier kommen insbesondere Leistungen in Frage, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfeleistung, also der Unterhaltsgewährung, dienen. Diese Leistungen sind zum Beispiel Bafög, Berufsausbildungshilfe, Ausbildungsgeld, Waisenrente, Ausgleichsrente nach dem OEG.

Zuständig für Rödental und Dörfles-Esbach:

Zuständig für Bad Rodach, Ebersdorf bei Coburg, Grub am Forst, Lautertal, Meeder, Niederfüllach, Sonnefeld und Untersiemau:

Zuständig für Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Neustadt, Seßlach, Weitramsdorf sowie unbegleitete minderjährige Ausländer:

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de

Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN  DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC  BYLADEM1COB

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr

Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr

Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag
7:30 bis 12 Uhr