2024_08_12_FamilieKinder.jpg

Kinder

Jedes Jahr stellt sich erneut die Frage: Was machen wir bloß am Kindergeburtstag? Topfschlagen und Schnitzeljagd standen bereits zu oft auf dem Programm. Es gibt eine Alternative, die Spannung und Spiel verbindet, die Neugier fördert und ganz nebenbei noch Wissen vermittelt: Kindergeburtstage in Kultureinrichtungen!

In der Broschüre „Kindergeburtstag mal anders" stellen die Stadt Coburg und die Landkreise Sonneberg und Coburg einige interessante Angebote vor.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz interessieren auch die Jüngsten unter uns. Die Region Coburg ist nicht nur klima-, sondern vor allem auch familienfreundlich. So war es für uns im Landratsamt naheliegend, diese beiden Merkmale miteinander in Einklang zu bringen.

Deshalb gibt es die Broschüre „Mit Kindern umweltbewusst Feste feiern“ auch digital mit vielen zusätzlichen Informationen, Rezepten und Bastelanleitungen.

Viel Spaß beim Stöbern und Ausprobieren!

Kinder brauchen auch in unserer heutigen Gesellschaft zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Dazu reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, definiert daher eigene Kinderrechte.

Diese sind unter anderem:

  • das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
  • das Recht auf gute Versorgung,
  • das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
  • das Recht auf Mitbestimmung.

Den vollständigen Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können Sie hier nachlesen.

Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen, wie zum Beispiel

  • überzogene Erziehungsmaßnahmen,
  • körperliche und psychische Gewalt,
  • sexuelle Übergriffe und Ausbeutung,
  • Verwahrlosung und Vernachlässigung,
  • Krankheit und Armut.

Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst" geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.

Machen Sie sich Sorgen um ein Kind in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, in Ihrer Nachbarschaft oder aus anderen Gründen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie unter der folgenden Telefonnummer:

In dringenden Fällen und außerhalb der Bürozeiten des Landratsamtes wenden Sie sich bitte an die Polizei!

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de

Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN  DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC  BYLADEM1COB

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr

Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr

Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag
7:30 bis 12 Uhr