Hier finden Sie ein verlässliches Betreuungsangebot für Eltern, reichlich Möglichkeiten für junge Menschen in den Bereichen:
* Sport und Spiel
* Natur und Erlebnis
* Gemeinschaft, soziales Lernen, Kreativität
* Kunst
* Kultur und Geschichte
*Aber auch lebendige Lern- und Erfahrungsräume werden geboten, in den sowohl Spannung und Aktion, als auch Entspannung und Erholung möglich sind.
Anbieter sind Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser sowie Firmen und Unternehmen.
Für Anbieter aus dem Landkreis steht Ihnen zur Verfügung:
Für Anbieter aus der Stadt Coburg steht Ihnen zur Verfügung:
Stadt Coburg
Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit einer spannenden und abwechslungsreichen Feriengestaltung haben. Dazu bringt die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg zu Ostern und Pfingsten, für den Sommer und den Winter ein umfangreiches Ferienprogramm heraus, in dem zahlreiche Städte und Gemeinden ihre jeweiligen Ferienangebote gebündelt darstellen. Neustadt, Rödental und Ahorn veröffentlichen eigene Ferienprogramme. Aber auch der Freizeitplan der freien Trägerin Stadt und Landkreis bietet jede Menge Abwechslung und Ferienspaß.
KOJA steht für:
- Beratung und Unterstützung der Gemeinden (Bürgermeister, politische Mandatsträger, Gemeindejugendpfleger),
- Fortbildungen für Gemeindejugendpfleger und sonstige Hauptamtliche,
- Jugendpflegerbesprechungen,
- Beratung des hauptamtlichen Personals freier Träger,
- Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring (KJR),
- gemeindeübergreifende Maßnahmen,
- Modellprojekte.
Ziel ist die fachliche Unterstützung und Beratung aller in der Jugendarbeit Verantwortlichen, das heißt Vermittlung von Trends und Entwicklungen sowie gemeinsame Suche nach innovativen Ideen für die Jugendarbeit im Landkreis Coburg.
Was bietet meine Wohnortgemeinde?
Am besten gleich direkt vor Ort informieren:
Ahorn
Ansprechpersonen: Christine und Oliver Völker
Bad Rodach
- Ansprechperson: Eva Hoffmann
JUZ und Kidstreff Bad Rodach
Dörfles-Esbach
Ansprechperson: Matthias Mauer
Ebersdorf
Ansprechperson: Danica Faber
Grub am Forst / Niederfüllbach
Ansprechperson: Davina Duschek
Itzgrund
Ansprechperson: Patricia Simon
Lautertal
Ansprechperson: Michael Wohl
Meeder
Ansprechperson: Annemarie Schlosser
Neustadt
Ansprechpersonen: Lisa Kaiser und Alexander Herr
Rödental
Ansprechperson: Robert Pechauf
Seßlach
Ansprechperson: Svenja Merz
Sonnefeld
Ansprechperson: Björn de Rooij
Untersiemau
Ansprechperson: Sabine Marr
Weidhausen
Ansprechperson: Katharina Molner
Weitramsdorf
Ansprechperson: Florian Herrmann
Ziele und Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit
Der KOJA obliegt die Gesamt- und Planungsverantwortung im Bereich Jugendarbeit nach § 79 SGB VIII.
Ziel ist die fachliche Unterstützung und Beratung aller in der Jugendarbeit Verantwortlichen - das heißt: Vermittlung von Trends und Entwicklungen sowie gemeinsame Suche nach innovativen Ideen für die Jugendarbeit im Landkreis Coburg.
Zusätzlich die Umsetzung von Modellprojekten und Organisation von gemeindeübergreifenden Maßnahmen.
Aufgaben allgemein:
* Beratung und Unterstützung der Gemeinden, d.h. Bürgermeister, politische Mandatsträger, Gemeindejugendpfleger/innen
* Fortbildungen für Gemeindejugendpfleger/innen und sonstige Hauptamtliche
* Jugendpflegerklausur und Jugendpflegerbesprechungen
* Beratung des hauptamtlichen Personals freier Träger
* Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem KJR
* Gemeindeübergreifende Maßnahmen
* Modellprojekte
Schule aus und ab in die Ferien! Spiel, Spaß, Sport und jede Menge Abenteuer warten auch Dich. Damit es Dir garantiert nicht langweilig wird, gibt es den Ferienpass.
Hol Dir den für Dich passenden Pass direkt online auf Dein Handy oder per Mail.
Weitere Informationen gibt's unter
Macht Eure Ferien zu einem Erlebnis! Der Landkreis Coburg wünscht Euch eine unvergessliche Ferienzeit.
Der Landkreis Coburg gewährt individuell und einkommensabhängig Zuschüsse an Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz im Landkreis Coburg, deren Kind/er an nachstehend aufgeführten Angeboten teilnehmen:
- Kinder- und Jugendfreizeiten (die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus Stadt und Landkreis durchgeführt werden und mindestens drei Tage dauern. Beispiel: Freizeiten von Jugendringen oder Jugendgruppen)
- Schulische Maßnahmen (die mindestens drei Tage dauern. Beispiel: Schullandheimaufenthalte, Skilager, Abschlussfahrten)
- Ferienbetreuungsmaßnahmen (die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus Stadt und Landkreis Coburg verantwortet werden. Hinweis: Wochenweise Bezuschussung)
Hier geht's zum
Ihre Kontakt im Landratsamt Coburg
Weitere Zuschüsse und Anträge
Antrag auf Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich für Vereine
Förderung der Jugendarbeit im musischen, kulturellen und sportlichen Bereich:
Bayernweite Anerkennung findet der Landkreis Coburg für seine Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für die Jugendarbeit.
Informationen erhalten Sie beim
Kreisjugendring Coburg
Hohe Wart 31
96472 Rödental
Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg unterhält Jugendbusse sowie ein umfangreiches Verleih-Sortiment an Materialien und Gegenständen, um die Jugendarbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags der Gesamt- und Planungsverantwortung nach § 79 SGB VIII zu unterstützen und zu fördern.
Die Jugendbusse und Materialien werden vorrangig für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Leistungen der Jugendhilfe an anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe gegen ein Nutzungsentgelt verliehen.
Je nach Verfügbarkeit können diese auch von anderen Organisationen und Institutionen, die nicht anerkannte Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe sind, gegen ein höheres Nutzungsentgelt ausgeliehen werden.
Weitere Informationen gibt es auch per E-Mail an info@koja.de
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de
Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC BYLADEM1COB
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr
Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
7:30 bis 12 Uhr