Impfberatung
Im Gesundheitsamt können Sie sich zum Thema „Impfen" beraten und Ihr Impfbuch kontrollieren lassen. Das Gesundheitsamt führt keine Impfungen durch. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Haus-, Kinder- oder Facharzt.
Die aktuellen von der ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen und Informationen finden Sie beim
Reiseimpfungen
Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie
- bei niedergelassenen Ärzten
- bei Spezialfragen an Universitätskliniken
Gelbfieberimpfung
Mit der Arztsuche finden Sie reisemedizinisch zertifiziert fortgebildete Ärzte, Spezialisten zu Reisemedizin und Tropenmedizin und Gelbfieberimpfstellen in ganz Deutschland. Bequem nach Name, Ort oder Postleitzahl.
Impfbuchkontrollen
Um Jugendliche und ihre Eltern auf eventuell bestehende Impflücken hinweisen zu können, führen die Gesundheitsämter im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine jährliche Impfbuchdurchsicht bei den Schülern der 6. Klassen Bayerns durch und teilen den Eltern Impflücken mit.
Dabei sind die Eltern laut Art. 12 Abs. 3 Satz 5 des Gesundheitsdienstgesetz (GDG) zur Vorlage vorhandener Impfbücher im Rahmen von schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verpflichtet.
Ihr Kontakt im Gesundheitsamt Ramona Bernt Fachkraft der Sozialmedizin
Ihr Kontakt im Gesundheitsamt Pascale Heym Fachkraft der Sozialmedizin
Ihr Kontakt im Gesundheitsamt Rita Neugebauer Fachkraft der Sozialmedizin
Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 01. März 2020.
Es besagt, dass alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen,
- die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach §33 Nr. 1 bis 3 IfSG betreut werden, oder dort tätig sind ( insbesondere Kindertageseinrichtungen, Schulen, etc.), oder
- die bereits seit 4 Wochen in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 4 IfSG betreut werden, oder tätig sind ( Kinderheime), oder
- die in einer Einrichtung nach §36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG untergebracht oder tätig sind (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerber),
- sowie Tätige in Einrichtungen nach §23 Abs. 3 Satz 1 IfSG (z.B. Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen)
Genauere Information finden Sie unter:
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de
Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN DE30 7835 0000 0000 0513 26
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Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
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