07.11.2024 Geflügelpest im Landkreis Coburg nachgewiesen

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Bei zwei am Froschgrundsee tot aufgefundenen Kanadagänsen ist das Influenzavirus H5N1 - im allgemeinen Sprachgebrauch als „Geflügelpest“ bekannt - nachgewiesen worden. 

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) stuft das Risiko der Verbreitung, wie auch des Eintrags in Wasservogelbestände, Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände, derzeit als hoch ein.

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, anderweitig kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.

Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22.11.2022 in Verbindung mit der Änderung vom 20.09.2023 gilt uneingeschränkt weiter fort.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen sind zwingend sicherzustellen und einzuhalten. Diese dienen dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen: Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sind entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen (Telefonnumer 09561/514-3303) oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden. 

Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt. 

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