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Abfallwirtschaft

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Auf den folgenden Seiten finden Sie mit wenigen Mausklicks die wichtigsten Informationen über die Abfallwirtschaft - von der Telefonnummer der Ansprechpartner über Standorte und Öffnungszeiten unserer Wertstoffhöfe und Kompostplätze bis hin zu allem Wissenswerten über Müllgebühren.

Fallen in einem Betrieb oder während einer Abbruchmaßnahme mehr als 2000 Kilogramm gefährliche Abfälle im Jahr an, muss der ordnungsgemäße Entsorgungsweg mit einem sogenannten Entsorgungsnachweis vor der Entsorgung abgeklärt werden. Jeder Abfalltransport muss mit einem Begleitschein dokumentiert werden. Für die Formulare benötigt der Abfallerzeuger eine sogenannte Abfallerzeugernummer.
Es müssen der Betriebsstandort beziehungsweise die Abbruchbaustelle (Anschrift) und der verantwortliche Abfallerzeuger benannt werden. Abfallerzeuger ist, wer tatsächlich über die Abfallentstehung und die Entsorgung entscheidet, also die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat. Für den Vollzug der Abfallüberwachung ist in Bayern die
zentrale Stelle Abfallüberwachung des Landesamtes für Umwelt zuständig.

Die Abfallerzeugernummer kann formlos bei unten genanntem Ansprechpartner oder Online beantragt werden.

Ihr Kontakt im Landratsamt Selina Faber Umwelt und Natur

09561/514-4411

Mail schreiben

GemeindeOrtWochentag
Gemeinde Ahorn

Ahorn, Eicha, Finkenau, Hohenstein, Krebsmühle, Schafhof, Schorkendorf, Siebenwind, Triebsdorf, Witzmannsberg, Wohlbach, Ziegelhütte

Abfuhrkalender  2021–2026 – Freitag

Freitag
Stadt Bad Rodach

Bad Rodach, Breitenau, Carlshan, Elsa, Fuchsmühle, Gauerstadt,
Grattstadt, Heldritt, Lempertshausen, Mährenhausen, Niederndorf,
Oettingshausen, Roßfeld, Rudelsdorf, Schweighof, Sülzfeld

Abfuhrkalender  2021–2026 – Montag

Montag
Gemeinde Dörfles-Esbach

Dörfles-Esbach

Abfuhrkalender  2021–2026 – Donnerstag

Donnerstag
Gemeinde Ebersdorf

Ebersdorf, Friesendorf, Frohnlach, Großgarnstadt, Kleingarnstadt,
Oberfüllbach

Abfuhrkalender  2021–2026 – Mittwoch

Mittwoch
Gemeinde Großheirath

Buchenrod, Gossenberg, Neuses a. d. Eichen, Rossach, Watzendorf

Abfuhrkalender  2021–2026 – Montag

Montag
Gemeinde Großheirath

Großheirath

Abfuhrkalender  2021–2026 – Dienstag

Dienstag
Gemeinde Grub a. Forst

Buscheller, Rohrbach, Zeickhorn

Mi1

Mittwoch
Gemeinde Grub a. Forst

Forsthub, Grub a. Forst, Roth a. Forst

Do2

Donnerstag
Gemeinde Itzgrund

Bodelstadt, Büdenhof, Gleußen, Herreth, Kaltenbrunn, Lahm, Lohhof,
Merkendorf, Pülsdorf, Schenkenau, Schleifenhan, Schottenstein, Welsberg

Mo2

Montag
Gemeinde Lautertal
Gemeinde Lautertal

Oberlauter, Unterlauter

Mo2

Montag

Neukirchen, Rottenbach, Tiefenlauter, Tremersdorf

Fr2

Freitag
Gemeinde Meeder

Ahlstadt, Ottowind

Mo1

Montag

Beuerfeld, Birkenmoor, Drossenhausen, Einzelberg, Großwalbur, Herbartsdorf,
Kleinwalbur, Kösfeld, Meeder, Mirsdorf, Moggenbrunn, Neida,
Sulzdorf, Wiesenfeld

Do2

Donnerstag
Neustadt bei CoburgSiehe https://www.neustadt-bei-coburg.de/buergerservice-politik/ver-entsorgung/abfuhrkalender-und-gebuehren 
Gemeinde Niederfüllbach

Niederfüllbach

Do2

Donnerstag
Stadt Rödental

Oeslau, Rothenhof, Thierach, Waldsachsen

Do1

Donnerstag

Blumenrod, Einberg, Fischbach, Fornbach, Kipfendorf, Mittelberg,
Mönchröden, Rosenau, Schönstädt, Spittelstein, Waltersdorf,
Weißenbrunn v. Wald

Fr1

Freitag

Oberwohlsbach, Unterwohlsbach

Fr2

Stadt Seßlach
Stadt Seßlach

Bischwind, Eckersdorf, Hattersdorf, Heilgersdorf, Heinersdorf,
Krumbach, Rothenberg, Seßlach, Setzelsdorf, Wiesen

Di2

Dienstag

Autenhausen, Dietersdorf, Gehegsmühle, Gemünda, Gleismuthhausen,
Lechenroth, Merlach, Muggenbach, Oberelldorf, Unterelldorf

Mi2

Mittwoch
Gemeinde Sonnefeld

Bieberbach, Firmelsdorf, Gestungshausen, Hassenberg,
Neuses am Brand, Oberwasungen, Sonnefeld, Weickenbach,
Weischau, Wörlsdorf, Zedersdorf

Di1

 
Gemeinde Untersiemau

Birkach, Haarth, Meschenbach, Obersiemau, Scherneck, Stöppach,
Untersiemau, Weißenbrunn a. Forst, Ziegelsdorf

Di2

Dienstag
Gemeinde Weidhausen
 

Trübenbach, Weidhausen

Di1

Dienstag

Neuensorg

Mi1

Mittwoch
Gemeinde Weitramsdorf

Altenhof, Gersbach, Hergramsdorf, Neundorf, Schlettach, Tambach,
Vogelherd, Weidach, Weitramsdorf

Mi2

Mittwoch

Was alles zum Problemmüll gehört, finden Sie auf Seite 16 unserer aktuellen Abfallfibel.

Kompost ist viel zu wertvoll für die Entsorgung. Kompostieren Sie Ihre organischen Abfälle wie Küchenabfälle, Rasenschnitt, Laub oder Kaffeesatz selbst und machen Sie daraus wertvollen Humus. Wenn das nicht möglich ist, bietet der Landkreis Coburg an neun Abladestellen und sechs Containerstandorten für private Haushalte eine gebührenfreie Abgabe bis zehn Kubikmeter pro Jahr an.

Fachgerechte Kompostierung

Das Kompostieren reduziert Müllberge und Sie gewinnen wertvolle Humussubstanzen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Wer mit Kompost düngt, braucht weniger organischen und mineralischen Dünger im Garten.

Grüngut und andere Stoffe aus dem Garten

Frischer Rasenschnitt

Um unangenehmen Geruch und Fäulnis zu vermeiden: Rasenschnitt vor dem Kompostieren anwelken lassen und danach gut mit strukturstabilem Material (zum Beispiel Holzhäcksel, Laub oder Siebrest vom fertigen Kompost) vermischen.

Äste und Zweige von Laub- und Nadelgehölzen

Äste und Zweige von Laub- und Nadelgehölzen werden als strukturgebendes Material bei der Kompostierung benötigt. Bitte Gehölze vorher zerkleinern/häckseln!

Gemüse- und Obstreste

Da diese Materialien viel Wasser haben, sollten sie ebenfalls mit strukturgebendem Material vermischt und kompostiert werden. Um Fliegen- und Ungezieferbefall zu vermeiden, sollten Sie die Reststoffe leicht in den Komposthaufen einarbeiten.

Schalen von Südfrüchten

Nach Ergebnissen neuerer Untersuchungen sind diese bedenkenlos kompostierbar.

Papier/Pappe

Grundsätzlich gehören diese in die "Grüne Tonne"! Aber "Knüllpapiere", wie zum Beispiel Wischpapier, Obst- und Brötchentüten oder ähnliches sind kompostierbar. In kleinere Stücke zerrissen, eignen sie sich gut zur Mischung mit feuchter Grünmasse oder ähnlicher Substanzen.

Ideal zum Kompostieren sind ferner

Tee- und Kaffeereste mit Filter, Haar- und Bartschnitt, Kleintiermist, Späne von unbehandeltem Holz.

Nicht zu kompostieren sind:

  • Glas
  • Metalle
  • Kunststoffe
  • Gummi
  • Illustriertenpapier
  • Katzenstreu
  • Verbunde
  • Kohlenasche
  • Leder
  • Inhalt von Staubsaugern
  • Späne von behandeltem Holz

Praktische Hinweise

  • Kompoststapel direkt auf dem gewachsenen Boden anlegen, um Nässestau zu vermeiden und den Austausch mit belebtem Untergrund zu gewährleisten.
  • Kompost öfters lockern (zum Beispiel mit einem Besenstiel oder einer Grabgabel).
  • Mit ausgereiftem Kompost frisches Material "impfen", um die Rotte zu beschleunigen.
  • Zum Schutz vor Vernässen und Austrocknen: den Kompostplatz nach Möglichkeit im Schatten von Bäumen und Sträuchern anlegen.
  • Bei Hitze und verstärktem Anfall von trockenem Material Kompoststapel gießen.
  • Mit Krankheiten (zum Beispiel Kohlhernie) befallene Pflanzen nicht kompostieren.
  • Stickstoffarmes Material wie Laub oder Stroh mit stickstoffreichen Pflanzenteilen wie etwa Gras mischen.

Anlageformen von Komposthaufen

  • Lose aufgeschüttet.
  • Schnell- und Lattenkomposter sind in kleineren Gärten vorteilhafter.
  • Kompostbehälter können leicht mit etwas handwerklichem Geschick und Aufwand selbst hergestellt werden. Fachgerechte Einfassungen bauen Sie aus Holz und verzinktem Maschendraht, aus Baustahlgittern oder aus versetzt zusammengefügten Ziegel- oder Lochsteinen.

Anwendungen von Kompost

  • Kompost als Zugabe eignet sich für alle Pflanzen im Garten, aber auch für Topfpflanzen.
  • Zum Mulchen können Sie schon nach etwa vier Monaten angerotteten Kompost verwenden.
  • Junger Kompost besitzt seine ganzen Nährstoffe und kommt in seiner Wirkung dem Stallmist gleich.
  • Kompost sollte nur flach in den Boden eingearbeitet werden.
  • Reife Komposterde regelmäßig in kleinen Gaben im Gemüsegarten, zwischen Stauden, unter Beerensträuchern, Obstbäumen und Gehölzen ausbringen und leicht in die Bodenkrume einhacken.

Die jährliche Müllgebühr

Leistungsgebühr

18 bis 26 Leerungen pro Jahr können in Anspruch genom­men werden.

Pro Leerung ist hier die Leistungsgebühr Restabfall zu zahlen.

Abgedeckt sind die Kosten für die Schüttung und die Entsor­gung im Müllheizkraftwerk Coburg.

 

Grundgebühr

Die Grundgebühr beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Restmülltonne: Bereitstellung, Abfuhr alle 14 Tage
  • Papiertonne: Bereitstellung, Abfuhr alle vier Wochen
  • gebührenfreie Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf: zweimal jährlich
  • Abgabe von Problemabfällen: zweimal jährlich
  • Benutzung der Wertstoffhöfe: kostenlose Abgabe von Wert­stoffen wie Elektroschrott, sonstigem Metallschrott, Alt­holz, Bauschutt (haushalts­übliche Mengen), Flachglas
  • Benutzung der Grüngutsammelplätze und Grüngutcontainer

Behältergröße

zugelassen bis

80 l

3 Pers.

120 l

5 Pers.

240 l

10 Pers.

1.100 l

45 Pers.

Grundgebühr

Leistungsgebühr
pro Leerung

61,00 €

  2,90 €

87,00 €

  4,30 €

160,00 €

   6,60 €

614,00 €

  27,00 €

Grundgebühr
+ 26 Leerungen
136,40 € 198,80 € 331,60 € 1316,00 €
Grundgebühr
+ 25 Leerungen
133,50 € 194,50 € 325,00 € 1289,00 €
Grundgebühr
+ 24 Leerungen
130,60 € 190,20 € 318,40 € 1262,00 €
Grundgebühr
+ 23 Leerungen
127,70 € 185,90 € 311,80 € 1235,00 €
Grundgebühr
+ 22 Leerungen
124,80 € 181,60 € 305,20 € 1208,00 €
Grundgebühr
+ 21 Leerungen
121,90 € 177,30 € 298,60 € 1181,00 €
Grundgebühr
+ 20 Leerungen
119,00 € 173,00 € 292,00 € 1154,00 €
Grundgebühr
+ 19 Leerungen
116,10 € 168,70 € 285,40 € 1127,00 €
Grundgebühr
+ 18 Leerungen
113,20 € 164,40 € 278,80 € 1100,00 €

Jeder Haushalt im Landkreis Coburg hat die Möglichkeit, einmal pro Jahr max. zehn Kubikmeter beziehungsweise zweimal pro Jahr fünf Kubikmeter sperrige Abfälle gebührenfrei auf Abruf abholen zu lassen. Wohnbauobjekte mit sechs Wohneinheiten und mehr werden auf Anforderung bis zu dreimal pro Jahr angefahren.

Zum Sperrmüll zählen „sperrige“ Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die Mülltonne abgeholt werden können.

Was ist Sperrmüll?

  • Möbel (Bettgestell, Couch, Liege, Sofa, Schrank, Regal, Truhe, Kommode, Buffet, Schreibtisch, Tisch, Sessel, Stuhl, Hocker usw.)
  • Matratzen, Federbett, Kissen
  • Teppiche, Bodenbeläge (gebündelt)
  • Gardinenleiste
  • sperriges Kinderspielzeug
  • eine Tür
  • zwei Fenster
  • ein Komposter (max. 1,5 Meter)
  • sowie bis zu zwei Kunststoff-Wasserfässer
  • ein Alt-Abfallbehälter.
  • Paletten
  • Duschwand (Acryl)

Holz wird beim Sperrmüll getrennt abgefahren!

Was ist kein Sperrmüll?

Was nicht zum Sperrmüll gehört, wird bei der Abfuhr stehen gelassen!

Abfälle, die der Restmülltonne zugeführt werden können (zum Beispiel Tapeten), oder Wertstoffe wie Kartons, Verpackungsmaterial, Elektrogeräte, Gartenabfälle und Metalle. Abfälle aus Umbaumaßnahmen, wie Jalousien, Gartenzäune oder -tore und Autoteile (brennbar) gehören nicht in den Sperrmüll, können aber ganzjährig gebührenpflichtig im Müllheizkraftwerk Coburg abgegeben werden:

Ihr Kontakt im Landratsamt Alexander Krey Abfallwirtschaft

09561/514-1320

Mail schreiben

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de

Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN  DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC  BYLADEM1COB

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr

Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr

Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag
7:30 bis 12 Uhr