Abfall-App
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Auf den folgenden Seiten finden Sie mit wenigen Mausklicks die wichtigsten Informationen über die Abfallwirtschaft - von der Telefonnummer der Ansprechpartner über Standorte und Öffnungszeiten unserer Wertstoffhöfe und Kompostplätze bis hin zu allem Wissenswerten über Müllgebühren.
Abfallwirtschaft online
Zugangsdaten anfordern & Kontaktdaten verwalten
- Neuanmeldung zur Abfallentsorgung
- Zugangsdaten anfordern / vergessen
- Zugangsdaten ändern
- Zugangsdaten Kontaktdaten ändern
Online-Verwaltung Abfallwirtschaft (mit Log-in)
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- Behälterdefekt melden
- Bankverbindung ändern
- Online-Bescheid anfordern
- Gebührenbescheid abrufen
Sperrmüll / Windelkind / Inkontinenz / Eigentümerwechsel
Abbuchung Abfallgebühren
Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gerne an uns wenden
Abfallerzeugernummer
Fallen in einem Betrieb oder während einer Abbruchmaßnahme mehr als 2000 Kilogramm gefährliche Abfälle im Jahr an, muss der ordnungsgemäße Entsorgungsweg mit einem sogenannten Entsorgungsnachweis vor der Entsorgung abgeklärt werden. Jeder Abfalltransport muss mit einem Begleitschein dokumentiert werden. Für die Formulare benötigt der Abfallerzeuger eine sogenannte Abfallerzeugernummer.
Es müssen der Betriebsstandort beziehungsweise die Abbruchbaustelle (Anschrift) und der verantwortliche Abfallerzeuger benannt werden. Abfallerzeuger ist, wer tatsächlich über die Abfallentstehung und die Entsorgung entscheidet, also die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat. Für den Vollzug der Abfallüberwachung ist in Bayern die
zentrale Stelle Abfallüberwachung des Landesamtes für Umwelt zuständig.
Die Abfallerzeugernummer kann formlos bei unten genanntem Ansprechpartner oder Online beantragt werden.
Gemeinde Ahorn
Ahorn, Eicha, Finkenau, Hohenstein, Krebsmühle, Schafhof, Schorkendorf, Siebenwind, Triebsdorf, Witzmannsberg, Wohlbach, Ziegelhütte.
→ Abfuhrtag: Freitag
Stadt Bad Rodach
Bad Rodach, Breitenau, Carlshan, Elsa, Fuchsmühle, Gauerstadt, Grattstadt, Heldritt, Lempertshausen, Mährenhausen, Niederndorf, Oettingshausen, Roßfeld, Rudelsdorf, Schweighof, Sülzfeld
→ Abfuhrtag: Montag
Gemeinde Dörfles-Esbach
Dörfles-Esbach
→ Abfuhrtag: Donnerstag
Gemeinde Ebersdorf bei Coburg
Ebersdorf, Friesendorf, Frohnlach, Großgarnstadt, Kleingarnstadt,
Oberfüllbach
→ Abfuhrtag: Mittwoch
Gemeinde Großheirath
Buchenrod, Gossenberg, Neuses a. d. Eichen, Rossach, Watzendorf
→ Abfuhrtag: Montag
Großheirath
→ Abfuhrtag: Dienstag
Gemeinde Grub am Forst
Buscheller, Rohrbach, Zeickhorn
→ Abfuhrtag: Mittwoch
Forsthub, Grub am Forst, Roth am Forst
→ Abfuhrtag: Donnerstag
Gemeinde Itzgrund
Bodelstadt, Büdenhof, Gleußen, Herreth, Kaltenbrunn, Lahm, Lohhof, Merkendorf, Pülsdorf, Schenkenau, Schleifenhan, Schottenstein, Welsberg
→ Abfuhrtag: Montag
Gemeinde Lautertal
Oberlauter, Unterlauter
→ Abfuhrtag: Montag
Neukirchen, Rottenbach, Tiefenlauter, Tremersdorf
→ Abfuhrtag: Freitag
Gemeinde Meeder
Ahlstadt, Ottowind
→ Abfuhrtag: Montag
Beuerfeld, Birkenmoor, Drossenhausen, Einzelberg, Großwalbur, Herbartsdorf, Kleinwalbur, Kösfeld, Meeder, Mirsdorf, Moggenbrunn, Neida, Sulzdorf, Wiesenfeld
→ Abfuhrtag: Donnerstag
Stadt Neustadt bei Coburg
Gemeinde Niederfüllbach
Niederfüllbach
→ Abfuhrtag: Donnerstag
Stadt Rödental
Oeslau, Rothenhof, Thierach, Waldsachsen
→ Abfuhrtag: Donnerstag
Blumenrod, Einberg, Fischbach, Fornbach, Kipfendorf, Mittelberg, Mönchröden, Rosenau, Schönstädt, Spittelstein, Waltersdorf, Weißenbrunn vorm Wald
→ Abfuhrtag: Freitag
Oberwohlsbach, Unterwohlsbach
→ Abfuhrtag: Freitag
Stadt Seßlach
Bischwind, Eckersdorf, Hattersdorf, Heilgersdorf, Heinersdorf, Krumbach, Rothenberg, Seßlach, Setzelsdorf, Wiesen
→ Abfuhrtag: Dienstag
Autenhausen, Dietersdorf, Gehegsmühle, Gemünda, Gleismuthhausen, Lechenroth, Merlach, Muggenbach, Oberelldorf, Unterelldorf
→ Abfuhrtag: Mittwoch:
Gemeinde Sonnefeld
Bieberbach, Firmelsdorf, Gestungshausen, Hassenberg, Neuses am Brand, Oberwasungen, Sonnefeld, Weickenbach, Weischau, Wörlsdorf, Zedersdorf
→ Abfuhrtag: Dienstag
Gemeinde Untersiemau
Birkach, Haarth, Meschenbach, Obersiemau, Scherneck, Stöppach, Untersiemau, Weißenbrunn am Forst, Ziegelsdorf
→ Abfuhrtag: Dienstag
Gemeinde Weidhausen
Trübenbach, Weidhausen
→ Abfuhrtag: Dienstag
Neuensorg
→ Abfuhrtag: Mittwoch
Gemeinde Weitramsdorf
Altenhof, Gersbach, Hergramsdorf, Neundorf, Schlettach, Tambach, Vogelherd, Weidach, Weitramsdorf
→ Abfuhrtag: Mittwoch
Kompost ist viel zu wertvoll für die Entsorgung. Kompostieren Sie Ihre organischen Abfälle wie Küchenabfälle, Rasenschnitt, Laub oder Kaffeesatz selbst und machen Sie daraus wertvollen Humus. Wenn das nicht möglich ist, bietet der Landkreis Coburg an neun Abladestellen und sechs Containerstandorten für private Haushalte eine gebührenfreie Abgabe bis zehn Kubikmeter pro Jahr an.
Kompostierung
Fachgerechte Kompostierung
Das Kompostieren reduziert Müllberge und Sie gewinnen wertvolle Humussubstanzen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Wer mit Kompost düngt, braucht weniger organischen und mineralischen Dünger im Garten.
Grüngut und andere Stoffe aus dem Garten
Frischer Rasenschnitt
Um unangenehmen Geruch und Fäulnis zu vermeiden: Rasenschnitt vor dem Kompostieren anwelken lassen und danach gut mit strukturstabilem Material (zum Beispiel Holzhäcksel, Laub oder Siebrest vom fertigen Kompost) vermischen.
Äste und Zweige von Laub- und Nadelgehölzen
Äste und Zweige von Laub- und Nadelgehölzen werden als strukturgebendes Material bei der Kompostierung benötigt. Bitte Gehölze vorher zerkleinern/häckseln!
Gemüse- und Obstreste
Da diese Materialien viel Wasser haben, sollten sie ebenfalls mit strukturgebendem Material vermischt und kompostiert werden. Um Fliegen- und Ungezieferbefall zu vermeiden, sollten Sie die Reststoffe leicht in den Komposthaufen einarbeiten.
Schalen von Südfrüchten
Nach Ergebnissen neuerer Untersuchungen sind diese bedenkenlos kompostierbar.
Papier/Pappe
Grundsätzlich gehören diese in die "Grüne Tonne"! Aber "Knüllpapiere", wie zum Beispiel Wischpapier, Obst- und Brötchentüten oder ähnliches sind kompostierbar. In kleinere Stücke zerrissen, eignen sie sich gut zur Mischung mit feuchter Grünmasse oder ähnlicher Substanzen.
Ideal zum Kompostieren sind ferner
Tee- und Kaffeereste mit Filter, Haar- und Bartschnitt, Kleintiermist, Späne von unbehandeltem Holz.
Nicht zu kompostieren sind:
- Glas
- Metalle
- Kunststoffe
- Gummi
- Illustriertenpapier
- Katzenstreu
- Verbunde
- Kohlenasche
- Leder
- Inhalt von Staubsaugern
- Späne von behandeltem Holz
Praktische Hinweise
- Kompoststapel direkt auf dem gewachsenen Boden anlegen, um Nässestau zu vermeiden und den Austausch mit belebtem Untergrund zu gewährleisten.
- Kompost öfters lockern (zum Beispiel mit einem Besenstiel oder einer Grabgabel).
- Mit ausgereiftem Kompost frisches Material "impfen", um die Rotte zu beschleunigen.
- Zum Schutz vor Vernässen und Austrocknen: den Kompostplatz nach Möglichkeit im Schatten von Bäumen und Sträuchern anlegen.
- Bei Hitze und verstärktem Anfall von trockenem Material Kompoststapel gießen.
- Mit Krankheiten (zum Beispiel Kohlhernie) befallene Pflanzen nicht kompostieren.
- Stickstoffarmes Material wie Laub oder Stroh mit stickstoffreichen Pflanzenteilen wie etwa Gras mischen.
Anlageformen von Komposthaufen
- Lose aufgeschüttet.
- Schnell- und Lattenkomposter sind in kleineren Gärten vorteilhafter.
- Kompostbehälter können leicht mit etwas handwerklichem Geschick und Aufwand selbst hergestellt werden. Fachgerechte Einfassungen bauen Sie aus Holz und verzinktem Maschendraht, aus Baustahlgittern oder aus versetzt zusammengefügten Ziegel- oder Lochsteinen.
Anwendungen von Kompost
- Kompost als Zugabe eignet sich für alle Pflanzen im Garten, aber auch für Topfpflanzen.
- Zum Mulchen können Sie schon nach etwa vier Monaten angerotteten Kompost verwenden.
- Junger Kompost besitzt seine ganzen Nährstoffe und kommt in seiner Wirkung dem Stallmist gleich.
- Kompost sollte nur flach in den Boden eingearbeitet werden.
- Reife Komposterde regelmäßig in kleinen Gaben im Gemüsegarten, zwischen Stauden, unter Beerensträuchern, Obstbäumen und Gehölzen ausbringen und leicht in die Bodenkrume einhacken.
Müllgebühren
Die jährliche Müllgebühr
Leistungsgebühr
18 bis 26 Leerungen pro Jahr können in Anspruch genommen werden.
Pro Leerung ist hier die Leistungsgebühr Restabfall zu zahlen.
Abgedeckt sind die Kosten für die Schüttung und die Entsorgung im Müllheizkraftwerk Coburg.
Grundgebühr
Die Grundgebühr beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Restmülltonne: Bereitstellung, Abfuhr alle 14 Tage
- Papiertonne: Bereitstellung, Abfuhr alle vier Wochen
- gebührenfreie Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf: zweimal jährlich
- Abgabe von Problemabfällen: zweimal jährlich
- Benutzung der Wertstoffhöfe: kostenlose Abgabe von Wertstoffen wie Elektroschrott, sonstigem Metallschrott, Altholz, Bauschutt (haushaltsübliche Mengen), Flachglas
- Benutzung der Grüngutsammelplätze und Grüngutcontainer
Müllgebühren pro Jahr (Privathaushalte/Gewerbe/kommunale Einrichtungen)
Behältergröße zugelassen bis | 80 l 3 Pers. | 120 l 5 Pers. | 240 l 10 Pers. | 1.100 l 45 Pers. |
Grundgebühr Leistungsgebühr | 61,00 € 2,90 € | 87,00 € 4,30 € | 160,00 € 6,60 € | 614,00 € 27,00 € |
Grundgebühr + 26 Leerungen | 136,40 € | 198,80 € | 331,60 € | 1316,00 € |
Grundgebühr + 25 Leerungen | 133,50 € | 194,50 € | 325,00 € | 1289,00 € |
Grundgebühr + 24 Leerungen | 130,60 € | 190,20 € | 318,40 € | 1262,00 € |
Grundgebühr + 23 Leerungen | 127,70 € | 185,90 € | 311,80 € | 1235,00 € |
Grundgebühr + 22 Leerungen | 124,80 € | 181,60 € | 305,20 € | 1208,00 € |
Grundgebühr + 21 Leerungen | 121,90 € | 177,30 € | 298,60 € | 1181,00 € |
Grundgebühr + 20 Leerungen | 119,00 € | 173,00 € | 292,00 € | 1154,00 € |
Grundgebühr + 19 Leerungen | 116,10 € | 168,70 € | 285,40 € | 1127,00 € |
Grundgebühr + 18 Leerungen | 113,20 € | 164,40 € | 278,80 € | 1100,00 € |
Sperrmüll
Jeder Haushalt im Landkreis Coburg hat die Möglichkeit, einmal pro Jahr max. zehn Kubikmeter beziehungsweise zweimal pro Jahr fünf Kubikmeter sperrige Abfälle gebührenfrei auf Abruf abholen zu lassen. Wohnbauobjekte mit sechs Wohneinheiten und mehr werden auf Anforderung bis zu dreimal pro Jahr angefahren.
Zum Sperrmüll zählen „sperrige“ Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die Mülltonne abgeholt werden können.
Was ist Sperrmüll?
- Möbel (Bettgestell, Couch, Liege, Sofa, Schrank, Regal, Truhe, Kommode, Buffet, Schreibtisch, Tisch, Sessel, Stuhl, Hocker usw.)
- Matratzen, Federbett, Kissen
- Teppiche, Bodenbeläge (gebündelt)
- Gardinenleiste
- sperriges Kinderspielzeug
- eine Tür
- zwei Fenster
- ein Komposter (max. 1,5 Meter)
- sowie bis zu zwei Kunststoff-Wasserfässer
- ein Alt-Abfallbehälter.
- Paletten
- Duschwand (Acryl)
Holz wird beim Sperrmüll getrennt abgefahren!
Was ist kein Sperrmüll?
Was nicht zum Sperrmüll gehört, wird bei der Abfuhr stehen gelassen!
Abfälle, die der Restmülltonne zugeführt werden können (zum Beispiel Tapeten), oder Wertstoffe wie Kartons, Verpackungsmaterial, Elektrogeräte, Gartenabfälle und Metalle. Abfälle aus Umbaumaßnahmen, wie Jalousien, Gartenzäune oder -tore und Autoteile (brennbar) gehören nicht in den Sperrmüll, können aber ganzjährig gebührenpflichtig im Müllheizkraftwerk Coburg abgegeben werden:
Ansprechpartner & Beantragung
Landkreis Coburg (ohne Neustadt)
- Online-Beantragung Sperrmüll (nicht für Neustadt bei Coburg)
- Firma VEOLIA: 09563/7447-27
- sperrgutabholung@landkreis-coburg.de
Neustadt b. Coburg
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de
Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC BYLADEM1COB
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr
Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
7:30 bis 12 Uhr