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Fachbereich Tiefbau Fachbereich Tiefbau

Als Straßenbaulastträger und Fachbehörde ist der Fachbereich Tiefbau bei folgenden Maßnahmen am Verfahren mit beteiligt:

  • Baufachliche Stellungnahmen mit Bauüberwachung für Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
  • Baufachliche Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen zu Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren
  • Baufachliche Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen zu Dorferneuerungs- und Hochbaumaßnahmen sowie Flurbereinigungs- und Wasserrechtsverfahren
     

Antrag für Aufgrabungen

Wer eine Aufgrabung im Kreisstraßengrund zur Beseitigung von Störungen an bestehenden und genehmigten Leitungen vornehmen muss oder diese plant, braucht dazu die Zustimmung des Fachbereichs Tiefbau durch den Antrag für eine Aufgrabung.

Wer im Bereich von Kreisstraßen und / oder Kreisstraßengrundstücken Leitungen über- oder unterhalb der Kreisstraße, ob kreuzend oder parallel zur Kreisstraße neu verlegen möchte, braucht vor Ausführungsbeginn die Zustimmungen des Straßenbaulastträgers. Mit der Zustimmung durch den Fachbereich Tiefbau erhält der Beantragende einen Sondernutzungsvertrag für die Durchführung der Verlegung dieser geplanten Leitungen. Diese Genehmigung wird beantragt durch den Antrag auf Sondernutzung.

Ihr Kontakt im Landratsamt Jürgen Alt Leiter Fachbereich Tiefbau

09561/514-4300

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Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
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