Der Fachbereich Tiefbau am Landratsamt Coburg
Als Straßenbaulastträger und Fachbehörde ist der Fachbereich Tiefbau bei folgenden Maßnahmen am Verfahren mit beteiligt:
- Baufachliche Stellungnahmen mit Bauüberwachung für Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
- Baufachliche Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen zu Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren
- Baufachliche Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen zu Dorferneuerungs- und Hochbaumaßnahmen sowie Flurbereinigungs- und Wasserrechtsverfahren
Antrag für Aufgrabungen
Wer eine Aufgrabung im Kreisstraßengrund zur Beseitigung von Störungen an bestehenden und genehmigten Leitungen vornehmen muss oder diese plant, braucht dazu die Zustimmung des Fachbereichs Tiefbau durch den Antrag für eine Aufgrabung.
Wer im Bereich von Kreisstraßen und / oder Kreisstraßengrundstücken Leitungen über- oder unterhalb der Kreisstraße, ob kreuzend oder parallel zur Kreisstraße neu verlegen möchte, braucht vor Ausführungsbeginn die Zustimmungen des Straßenbaulastträgers. Mit der Zustimmung durch den Fachbereich Tiefbau erhält der Beantragende einen Sondernutzungsvertrag für die Durchführung der Verlegung dieser geplanten Leitungen. Diese Genehmigung wird beantragt durch den Antrag auf Sondernutzung.
Tiefbau: wichtige Formulare
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de
Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC BYLADEM1COB
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
7:30 bis 12 Uhr