Beratungsstellen

Der Pflegestützpunkt Coburg Stadt und Land berät und unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung umfasst die häusliche Pflege, stationäre Angebote, Versicherungs-und Sozialleistungen wie auch sonstige Finanzierungsfragen.

Es findet ferner eine individuelle und umfassende Pflegeberatung statt. Hierbei unterstützen die Berater Hilfesuchende bei der Koordination einzelner Schritte, wenn erforderlich auch über einen längeren Zeitraum.

Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig. Der Pflegestützpunkt arbeitet eng mit anderen Einrichtungen, Diensten und Dienststellen zusammen. Die Schweigepflicht und Diskretion wird gewahrt.

Pflegestützpunkt Coburg (PSP) www.coburg.de/pflege

Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg
Telefon  09561/89-2550 oder 89-2551
Telefon  09561/892550

pflegestuetzpunkt@coburg.de

 

Familienzentrum Neustadt bei Coburg www.neustadt-bei-coburg.de

Schützenplatz 1
96465 Neustadt bei Coburg
Jeden zweiten Montag im Monat

 

Rathaus Seßlach

Marktplatz 98
96145 Seßlach
Jeden dritten Montag im Monat

 

Bürgerzentrum Sonnefeld

Martin-Luther-Str. 8
96242 Sonnefeld
Jeden ersten Montag im Monat

Das Angebot der Betreuungsstelle des Landkreises Coburg richtet sich an alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Coburg sowie deren Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer und Personal von Einrichtungen.Die gesetzliche Betreuung stellt eine rechtliche Vertretung der betroffenen Person in bestimmten Aufgabenbereichen dar und ist von der sozialen Betreuung (zum Beispiel Besuchsdienste) zu unterscheiden. 
Voraussetzung für die gerichtliche Anordnung einer Betreuung ist ein vorliegender Hilfebedarf, der auf einer Krankheit oder Behinderung beruht. Vorrangig ist jedoch die Vermittlung an andere Hilfen (zum Beispiel Beratungsstellen), wenn die betroffene Person ihre Angelegenheiten mit Unterstützung grundsätzlich selbst erledigen kann. 
Eine weitere Form der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung stellt die Erteilung einer Vorsorgevollmacht dar. Diese kann ab Erreichen der Volljährigkeit jederzeit vorsorglich erteilt werden, oder im Rahmen einer bereits eingetretenen Erkrankung, wenn die betroffene Person noch zu einer freien Willensbildung in der Lage ist. 

Die Betreuungsstelle informiert und berät über die gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Für weitere Informationen und Vordrucke empfehlen wir die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Auf Wunsch können durch die Betreuungsstelle Vorsorgevollmachten beglaubigt werden. Hierfür fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Exemplar an.

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Das Konzept der Betreuungsstelle Coburg finden Sie

 

 

 

Ihr Kontakt im Landratsamt Benedikt Seebach Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Niederfüllbach, Seßlach und Untersiemau

09561/514-2505

Mail schreiben

Ihr Kontakt im Landratsamt Sandra Müller Bad Rodach, Meeder, Neustadt bei Coburg (ohne Pflege-/Wohnheime) und Weitramsdorf

09561/514-2506

Mail schreiben

Ihr Kontakt im Landratsamt Nina Bießenecker Ebersdorf bei Coburg, Grub am Forst, Rödental (ohne Pflege-/Wohnheime), Sonnefeld und Weidhausen

09561/514-2507

Mail schreiben

Ihr Kontakt im Landratsamt Anika Schmid Dörfles-Esbach, Lautertal, Neustadt bei Coburg (nur Pflege- /Wohnheime) und Rödental (nur Pflege-/Wohnheime)

09561/514-2508

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Ihr Kontakt im Landratsamt Tamara Freitag Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer, Nachweise für ehrenamtliche Betreuer

09561 514-2501

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Das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) trat zum 01. August 2008 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des betroffenen Personenkreises sowie auch deren Lebensqualität sollen gewahrt und gefördert werden.

Die Kernaufgabe der FQA (früher: Heimausicht) ist die Begehung der vorgenannten Einrichtungen mit einem multiprofessionellen Team. Im FQA-Team sind Verwaltungspersonal, Ärzte, Pflegefachpersonal, Sozialarbeiter und Hygienesachbearbeiter vertreten. Diese überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zeigen den Einrichtungen beziehungsweise Trägern Verbesserungspotentiale auf. Somit stehen bei den FQA-Begehungen die Beratung und Information im Vordergrund.

Die FQA wirkt an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie der Behindertenhilfe mit. Sie führt regelmäßig Qualitätsprüfungen durch und veröffentlicht das Ergebnis im Prüfbericht.

Ihr Kontakt im Landratsamt Rüdiger Wylezol FQA

09561/514-2510

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Coburg haben; ferner Personen zwischen dem 18. Lebensjahr und der oben genannten Altersgrenze, wenn sie unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage als dauerhalt voll erwerbsgemindert gelten und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Ob dies der Fall ist, stellt der jeweils zuständige Rententräger fest.

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de

Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN  DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC  BYLADEM1COB

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr

Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr

Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag
7:30 bis 12 Uhr