22.11.2024 Nachtsichttechnik bei Jagd auf bestimmte Tierarten zulässig
Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria ist auch im Landkreis Coburg nach wie vor zulässig. Das hat die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Coburg jetzt mitgeteilt. Bereits am 17. Mai 2024 trat die Änderung des Paragrafen 11a der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) in Kraft: Diese lässt bayernweit den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria zu. Damit gilt das über das Bundesjagdgesetz festgelegte Verbot des Einsatzes von Nachtsichttechnik somit nicht mehr. Durch die eingetretene bayernweite Gesetzesänderung ist die vom Landratsamt Coburg erlassene Allgemeinverfügung vom 18. November obsolet und ist mit einer am gestrigen Freitag im Coburger Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung widerrufen worden.
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon 09561/514-0
Telefax 09561/514-1099
landratsamt@landkreis-coburg.de
www.landkreis-coburg.de
Kontoverbindung
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN DE30 7835 0000 0000 0513 26
BIC BYLADEM1COB
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
7:30 bis 12 Uhr
Donnerstag
7:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
7:30 bis 12 Uhr