22.11.2024 Nachtsichttechnik bei Jagd auf bestimmte Tierarten zulässig

Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria ist auch im Landkreis Coburg nach wie vor zulässig. Das hat die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Coburg jetzt mitgeteilt. Bereits am 17. Mai 2024 trat die Änderung des Paragrafen 11a der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) in Kraft: Diese lässt bayernweit den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria zu. Damit gilt das über das Bundesjagdgesetz festgelegte Verbot des Einsatzes von Nachtsichttechnik somit nicht mehr. Durch die eingetretene bayernweite Gesetzesänderung ist die vom Landratsamt Coburg erlassene Allgemeinverfügung vom 18. November obsolet und ist mit einer am gestrigen Freitag im Coburger Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung widerrufen worden. 

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