21.11.2024 Geflügelpest: Erneut Nachweise im Landkreis Coburg

Nach mehreren Nachweisen von hochpathogenem Influenza A-Virus (H5N1), Geflügelpest bei Wildvögeln, in Stadt und Landkreis Coburg ist nun erneut der Nachweis in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Coburg erfolgt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Tierhaltung von bis zu 50 in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften wird deshalb von der Einrichtung von Restriktionszonen im vorliegenden Fall abgesehen.

Auf Grund der positiven Nachweise und unter Verweis auf die aktuelle Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) vom 8. November 2024 wird das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von hochpathogenem H5 Virus in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln auch für das Dienstgebiet Stadt- und Landkreis Coburg weiterhin als hoch eingestuft. 

Die Gänse, Enten und Hühner der aktuell betroffenen Tierhaltung sind innerhalb kürzester Zeit gänzlich der Erkrankung erlegen, einzelne Vögel mussten notgetötet werden. Insbesondere für Geflügelhaltungen in der Nähe von stehenden und fließenden Gewässern empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere durch wildvogelsichere Volierenhaltung oder Aufstallung vor der Geflügelpest zu schützen.

Die Vorgaben der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22. November 2022 in Verbindung mit der Änderung vom 20. September 2023 gelten uneingeschränkt weiter fort. 

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen sind zwingend sicherzustellen und einzuhalten. Diese dienen dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sind entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Bezüglich des Fundes von verendetem Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher, gilt weiterhin die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, diese dem Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen (Telefonnummer 09561/514-3303) oder der Polizei zu melden.

Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden.

Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt.

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