21.02.2025 Erleichterung nach Klarstellung: Helferführerschein bleibt unangetastet

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Übung ist Alltag: Wenn Ehrenamtliche zu Sanitäts- und Betreuungsdiensten unterwegs sind, dann ist das auch weiterhin über den Helferführerschein gedeckt.

Mit großer Erleichterung ist im Landkreis Coburg die Nachricht aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aufgenommen worden, dass der sogenannte „Helferführerschein“ für Angehörige von Rettungsdiensten, Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes weiterhin für Fahrten zur Betreuung von öffentlichen Veranstaltungen gilt.

Ende Januar hatte es deshalb Aufregung bei vielen Hilfsorganisationen gegeben: Demnach war diskutiert worden, dass solche Fahrten nicht als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes angesehen werden und damit nicht mit einem Helferführerschein absolviert werden dürfen.

Für Landrat Sebastian Straubel ist die auf Initiative von Innenminister Joachim Herrmann erfolgte Klarstellung der absolut richtige Weg: „Wir haben jetzt eine Lösung, die praxisnah und im Sinne unserer vielen fleißigen Ehrenamtlichen ist.“ Wenn eine Hilfsorganisation zur Betreuung einer Veranstaltung unterwegs sei, dann geschehe dies im Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders. Da sei es völlig logisch, für den Weg dort hin und wieder zurück den Helferführerschein gelten zu lassen.

Claus Weigand, Kreisbereitschaftsleiter im BRK Kreisverband Coburg, hatte sich sofort nach Bekanntwerden der im Raum stehenden Beschränkungen für den Helferführerschein an den Landrat und den Landtagsabgeordneten Martin Mittag mit der Bitte um Unterstützung bei der Lösung des Problems gewandt. Nach ähnlichen Initiativen im ganzen Freistaat, unter anderem auch aus dem Landkreis Kronach, hat das Innenministerium Anfang der Woche eine Klarstellung an die bayerischen Hilfsorganisationen verschickt.

Sehr zur Freude von Claus Weigand: „Wir sind froh, dass die Sache schnell glattgezogen wurde. Alles andere wäre weder effektiv noch nachhaltig gewesen.“ Hätte das BRK seine Wege zu Sanitäts- und Betreuungsdiensten nicht über den Helferführerschein abdecken können, wäre ein wichtiger Teil der Fahrpraxis mit Einsatzfahrzeugen verloren gegangen. Die Folge: „Unsere Ehrenamtlichen hätten die nötige Fahrpraxis mit Leerfahrten im freien Gelände erlangen müssen.“ Dass dies auch künftig nicht nötig sei, werde von allen Hilfsorganisationen „sehr, sehr positiv“ aufgenommen, ergänzte Weigand.

Das bestätigt auch Matthias Neuf, Verbandreferent beim Regionalverband Coburg im Arbeiter-Samariter-Bund (ASB): „Wir sind sehr froh, dass der Anwendungsbereich des Helferführerscheins für den Sanitäts- und Betreuungsdienst weiterhin Anwendung findet. Ansonsten hätten wir die Kosten in Höhe von 40.000 Euro für die Erweiterung auf die Führerscheinklasse C1 und höherwertig aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren oder an unsere Sanitätsdienstkunden weitergeben müssen.“

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