18.12.2024 Landratsamt Coburg startet am 1. Januar mit dem digitalen Bauantrag

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Die Zeit der Ordner und Akten ist vorbei: Ab dem 1. Januar besteht die Möglichkeit, beim Landratsamt Coburg Bauanträge in digitaler Form einzureichen.

Das Landratsamt Coburg erweitert sein digitales Angebot: Ab dem 1. Januar können Bauanträge auch digital über das BayernPortal eingereicht werden. Dieser Service gilt für alle Städte und Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Stadt Neustadt bei Coburg. Dort bleibt die Stadtverwaltung bei Bauanträgen auch künftig erster Ansprechpartner. Mit dem Jahreswechsel wird das Landratsamt Coburg in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen. Damit sind die Voraussetzungen für die Annahme digitaler Bauanträge über das BayernPortal geschaffen und eine digitale Antragstellung ist möglich.

Für Landrat Sebastian Straubel ist die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, möglichst viele Dienstleistungen des Landratsamtes modern und bürgernah anzubieten: „Die Digitalisierung ist eine Herausforderung, der wir uns als Verwaltung gerne stellen, weil alle von ihr profitieren. Sie beschleunigt Kommunikations- und Verwaltungswege innerhalb der Verwaltung und ermöglicht damit eine schnellere Bearbeitung der Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Mit dem Landkreis Coburg starten zum 1. Januar mehrere weitere Landkreise mit dem digitalen Bauantrag. Sehr zur Freude von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Bauaufsichtsbehörden. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun auch der Landkreis Coburg dazukommt und ab Januar insgesamt 106 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei neun weiteren läuft der Probebetrieb.“ Zusammen seien das über 75 Prozent aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind aus Sicht des Bauministeriums rundum positiv. „Monatlich werden in Bayern über den Digitalen Bauantrag weit über 2500 Vorgänge eingereicht“, sagt Christian Bernreiter.

Welche Vorteile bringt der digitale Bauantrag konkret?

Er ermöglicht kürzere Wege für alle Beteiligten, minimierte Druckkosten, schnellere Kommunikation und Energieeinsparung durch den Wegfall der Postwege.

Wie läuft das Verfahren beim digitalen Bauantrag?

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt. Diese werden ab Januar auf der Internetseite des Landratsamtes Coburg zur Verfügung stehen.

Wer kann den digitalen Bauantrag einreichen?

Über den Online-Assistenten können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser wie zum Beispiel Architekten und Ingenieure mittels eines elektronischen Nutzerkontos (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“) die baurechtlichen Anträge einreichen. Nähere Infos dazu gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Coburg (www.landkreis-coburg.de) unter „Online-Services“.

Können Bauanträge künftig weiterhin in Papierform gestellt werden?

Ja, es besteht weiterhin die Möglichkeit, Bauanträge in Papierform zu stellen. Jedoch müssen ab dem 1. Januar auch die Papieranträge direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Coburg) eingereicht werden. Dabei müssen Bauanträge nicht mehr – wie bislang üblich – in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Es genügt eine einfache Ausfertigung zur digitalen Weiterverarbeitung.

Hat die früher zuständige Gemeinde nun nichts mehr mit dem Bauantrag zu tun?

Doch. Unverzüglich nach der Einreichung eines Bauantrages erfolgt über das Landratsamt Coburg die Beteiligung der zuständigen Kommune hinsichtlich der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt kann darüber hinaus bereits zeitgleich zur Beteiligung der Landkreiskommune parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Dadurch ist eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren möglich.

Braucht es noch die Unterschriften der Nachbarn auf den Bauplänen?

Der Bauherr oder seine damit beauftragte Person sind weiterhin verpflichtet, vor der Stellung des Bauantrags allen Eigentümerinnen und Eigentümern benachbarter Grundstücke die Bauzeichnungen und den Lageplan zur Zustimmung vorzulegen. Es ist im digitalen Antragsformular (Online-Assistent) anzugeben, welche Nachbarn durch ihre Unterschriften dem Vorhaben zugestimmt haben. Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn, die mit „Zustimmung wurde nicht erteilt“ angegeben wurden, zugestellt.

Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten durch das digitale Verfahren?

Nein. Die Nutzung des BayernPortals und des Online-Antragstellungs-Portals ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.

 

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