Beruf und Familie - page 15

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Rund umdas Lebenmit Kindern
Elternzeit – Zusammen wachsen!
Elternzeit
– Bietet berufstätigen Müttern und Vätern die
Möglichkeit, sich ganz oder teilweise um den Nachwuchs
zu kümmern.
Elternzeit kann von Geburt bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.
Elternzeit kann von einem Elternteil allein oder von beiden
genommen werden.
Jeder darf 15 bis maximal 30Wochenstunden weiterarbeiten,
gemeinsam bis 60 Wochenstunden. Befristete Arbeitsver-
träge verlängern sich mit der Elternzeit nicht.
Elternzeit ist sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Ar-
beitgeber zu beantragen; die Zeiträume, in denen Elternzeit
genommen wird, müssen verbindlich festgelegt werden.
Erfolgt die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutter-
schutzfrist, ist bis spätestens eine Woche nach der Geburt
der Zeitraum zu beantragen.
Wird während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind
geboren, kann die erste Elternzeit vorzeitig beendet und die
nicht verwendete Elternzeit an das Ende der zweiten Eltern-
zeit angehängt werden.
Elterngeld - finanzielle Grundlage
Elterngeld
– Ersetzt 67 Prozent ihres wegfallenden Er-
werbseinkommens, beträgt aber maximal 1800 Euro.
Für nichterwerbstätige Elternteile beträgt das Elterngeld
mindestens 300 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie ihr Kind
selbst betreuen und versorgen und nicht voll erwerbstätig
sind.
Teilzeitarbeit bis 30Wochenstunden imMonat ist erlaubt.
Elterngeld wird in 14 Monatsbeträgen bewilligt.
Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monatsbeträge in An-
spruch nehmen. Zwei weitere der Partner, wenn dieser zur
Betreuung des Kindes auf Einkommen verzichtet.
Alleinerziehende können die zwei zusätzlichen Monatsbe-
träge selbst nutzen. Bei Mehrlingsgeburten finden Rege-
lungen zu einer Erhöhung des Elterngeldes Anwendung.
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