Beruf und Familie - page 10

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Rund umdas Arbeitsleben
Was kann ich tun, wennmein Kind krank ist?
Bis zu 4 Arbeitstage Dienst-/Arbeitsbefreiung
– kön-
nen Sie in Anspruch nehmen, bei schwerer Erkrankung ei-
nes Kindes, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht voll-
endet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, so-
weit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht
sofort zur Verfügung steht. Ein Arzt muss bescheinigen, dass
die Anwesenheit zur vorläufigen Pflege notwendig ist.
Es gibt Unterschiede
– Vorrangig ist zu prüfen, ob ein An-
spruch auf Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen besteht:
für Beschäftigte
– nach § 45 SGB V (Kind muss gesetzlich
krankenversichert sein)
für Beamte
– nach Beamtenrecht (Dienstbezüge dürfen
die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken-
versicherung nicht überschreiten)
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