Beruf und Familie - page 8

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Wiedereinstieg beginnt vor dem Ausstieg
Ausstiegsgespräch
– Klären Sie gemeinsam mit der Per-
sonalstelle die gesetzlichen Regelungen, die finanziellen
Möglichkeiten, Kontakthaltemöglichkeiten und Qualifi-
kationserhalt während der Freistellung.
Kontakthalteprogramm
– Halten Sie Kontakt zu Ihren
Kollegen und zum Landratsamt und nutzen Sie die Mög-
lichkeit zur Teilnahme an Elternzeittreffen, Personalver-
sammlungen, Amtsausflügen, Weihnachtsfeiern, …
Rückkehrgespräch
– Besprechen Sie rechtzeitig vor Ihrem
Wiedereinstieg Ihren zukünftigen Arbeitsplatz, Ihre ge-
wünschte Arbeitszeitgestaltung und welche Einarbeitungs-
und Schulungsmöglichkeiten Sie haben.
Beurlaubung - Zeit für Familienaufgaben
Unbezahlter Sonderurlaub
– Sie können sich zur Erfül-
lung familiärer Aufgaben, über die gesetzlichen und tarifli-
chen Bestimmungen hinaus, von der Arbeit freistellen lassen.
Freistellung nach Elternzeit durch Beurlaubung
Sie haben die Möglichkeit, sich nach der Elternzeit durch
Beurlaubung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres
Kindes freistellen zu lassen. Die Dauer der Beurlaubung kann
von Ihnen bestimmt werden.
Freistellung zur Betreuung von Angehörigen
– Über
die gesetzlichen Bestimmungen hinaus können Sie sich von
der Arbeit freistellen lassen, um Pflegeaufgaben zu überneh-
men. Dabei ruht ihr Arbeitsverhältnis.
Notfallregelung
– Bei akuten Notfällen können Sie die
Arbeit flexibel, nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten,
unterbrechen. Die fehlende Arbeitszeit wird über den Aus-
gleich von Mehrstunden geregelt.
Rund umdas Arbeitsleben
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