Beruf und Familie - page 23

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Rund umdas Lebenmit
pflegebedürftigen Angehörigen
Wie wird Pflegebedürftigkeit eingestuft?
Pflegestufe I
– Personen, die bei der Körperpflege, der Er-
nährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrich-
tungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
1x täglich der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach Hilfe
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der täg-
liche Zeitaufwand hierfür muss 90 Minuten betragen, davon
45 Minuten für Grundpflege.
Pflegestufe II
– Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität 3x täglich zu verschiedenen
Tageszeiten der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der
täglicheZeitaufwandhierfürmuss 3 Stundenbetragen, davon
2 Stunden für Grundpflege.
Pflegestufe III
– Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr, auch nachts,
der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach Hilfe bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der tägliche Zeit-
aufwand hierfür muss 5 Stunden betragen, davon 4 Stunden
für Grundpflege.
Welche Leistungen stellt die
Pflegeversicherung bereit?
• Häusliche Pflege
• Pflegevertretung durch nahe Angehörige oder
sonstige Personen
• Kurzzeitpflege
• Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
• Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit
erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
• Vollstationäre Pflege
• Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für
behinderte Menschen
• Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind
• Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflege-
hilfsmittel
• Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
• Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für
Pflegepersonen
• Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
für Pflegepersonen bei Pflegezeit
• Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für
Pflegepersonen bei Pflegezeit
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