Beruf und Familie - page 22

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Was ist zu tun?
Wenn der Unterstützungsbedarf auf Dauer bei der Körper-
pflege, Ernährung oder Mobilität und hauswirtschaftlichen
Versorgung täglich mindestens 1,5 Stunden beträgt, besteht
Pflegebedürftigkeit imSinne der Sozialgesetze und es können
Leistungen der Pflegekasse beansprucht werden. Zur Fest-
stellung der Stufe der Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag
durch den medizinischen Dienst der Kranken-/Pflegekassen
einHausbesuchdurchgeführt. UmdenUnterstützungsbedarf
schon vorher festzustellen, wird dringend empfohlen, ein
Pflegetagebuch zu führen.
Hierzu sollte eine Woche vor der Begutachtung durch den
MDK täglich der Unterstützungsbedarf des Patienten ge-
nau notiert werden. Entsprechende Tagebücher erhalten Sie
über die Pflegedienste. Beratung zum Ausfüllen bietet die
Fachstelle für pflegende Angehörige und der Pflegestütz-
punkt Coburg.
Anruf bei der Krankenkasse
– Bitten Sie um einen Antrag
auf Leistungen zur Pflegeversicherung.
Antrag ausfüllen
– Leistungen gibt es ab Antragstellung.
Hausbesuch
– Sie erhalten schriftlich einen Termin vomMe-
dizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) für einen Haus-
besuch zur Begutachtung des Betroffenen.
Bescheid
– über den Umfang der Leistungen erhalten Sie,
wenn das Gutachten vom MDK an die Krankenkasse
geschickt wurde.
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