Beruf und Familie - page 25

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Rund umdas Lebenmit
pflegebedürftigen Angehörigen
Vertrauen ist gut – prüfen ist besser!
Da Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sich in der Einrichtung
wohlfühlen sollte, ist dieser Wohnort nach den Wünschen
und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen sorgfältig auszusu-
chen. Auskunft über die Qualität einer Einrichtung erhalten
Sie ggf. über die veröffentlichten Prüfberichte der Einrich-
tungen.
Auch ein unangemeldeter Besuch in der Einrichtung schafft
Sicherheit und ist bei der Entscheidungsfindung hilfreich.
Checklisten helfen Ihnen, auf Wesentliches zu achten.
Je nach Einrichtung und Pflegestufe schwanken die Kosten
und somit auch der Eigenanteil. Dieser liegt bei ca. 1.100 €
bis 1.400 € und ist durch eigenes Einkommen und/oder
Vermögen bzw. von unterhaltsfähigen Angehörigen und/oder
Sozialhilfeleistungen aufzubringen.
Familienpflegezeit
- das Wichtigste imÜberblick
• Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bis auf einen
Mindestumfang von 15 Stunden
• für die Dauer von maximal zwei Jahren
• Der Antrag auf Familienpflegezeit ist an den Arbeitgeber
zu richten. Nur wenn er zustimmt, kann der Arbeitnehmer
in Pflegezeit gehen.
• Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen des
Beschäftigten muss durch Vorlage einer Bescheinigung
der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung nachgewiesen sein.
• Der Lohn wird entsprechend der Reduzierung der Arbeits-
zeit verringert und um die Hälfte der Differenz zwischen
Lohn alt und Lohn neu vom Arbeitgeber aufgestockt.
Dadurch entsteht einWertguthaben. Nach Ablauf der
Pflegephase wird aber weiterhin nur der reduzierte Lohn
unter voller Arbeitsleistung bis zur Abarbeitung des Vor-
schusses weitergezahlt.
• Wird ein kürzerer Zeitraum gewählt, ist eine Verlängerung
nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
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