Waffenschein
Für welchen Zweck benötigt man eine Waffenschein?
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums (auch im Auto), benötigen Sie einen Waffenschein. Für Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. kleiner Waffenschein erforderlich. Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- körperliche EignungSachkunde (entfällt beim kleinen Waffenschein)
- Bedürfnis (entfällt beim kleinen Waffenschein)
- Versicherungsschutz (entfällt beim kleinen Waffenschein)
Was müssen Sie tun?
Den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei uns abgeben.
Bitte beachten Sie, dass bei der erstmaligen Beantragung eines Waffenscheines eine persönliche Vorsprache, unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses, zwingend erforderlich ist.
Ihre Ansprechpartnern*Innen:
Buchstaben A - K
Martin Eckstein
Telefon 09561 514-3107
Buchstaben L-Z
Tina Rahmanovic
Telefon 09561 514-3106