Wer unterliegt der Hygiene-Verordnung?
Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben oder ausüben wollen, bei deren Ausführung durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit (vor allem AIDS, Virushepatitis B) übertragen werden können, unterliegt diese der Hygiene-Verordnung.
Die Hygiene-Verordnung gilt in der Regel für folgende Betriebe bzw. Personen:
- Friseure,
- Maniküre,
- Pediküre,
- Kosmetik- und Schönheitssalons,
- Ohrlochstecher (z.B. Juweliere),
- Tätowierer,
- Piercingstudios und
- Heilpraktiker.
Warum gibt es eine Hygiene-Verordnung? Für diese Tätigkeiten werden spezielle Anforderungen an die Desinfektion und Sterilisation von Geräten und Instrumenten und auch an die Hände- und Hautdesinfektion gestellt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Laura Lichtenfeldt
Telefon 09561 514-3109