Kinderschutz
Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen, wie z.B.
- überzogene Erziehungsmaßnahmen,
- körperliche und psychische Gewalt,
- sexuelle Übergriffe und Ausbeutung,
- Verwahrlosung und Vernachlässigung,
- Krankheit und Armut.
Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst" geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.
Machen Sie sich Sorgen um ein Kind in ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, in ihrer Nachbarschaft oder aus anderen Gründen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie.
Vor Ort für Sie da:
Tel: 09561 5142201
- In dringenden Fällen, außerhalb der Bürozeiten des Landratsamtes, wenden Sie sich bitte an die Polizei!