Übernahme von Teilnahmegebühren in Kindertageseinrichtungen
Die Teilnahmebeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort) können übernommen bzw. bezuschusst werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung, in den Tageseinrichtungen oder auf dieser Seite zum Downloaden. Die Gewährung der Jugendhilfeleistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Ihr Ansprechpartner:
Nina Kutscher
Telefon 09561 514-2214
Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege:
Wenn Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut wird, die eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts besitzt, wird die Vergütung der Tagespflegeperson direkt vom Jugendamt an diese gezahlt.
Allerdings sind Sie zu einem Kostenbeitrag verpflichtet, dessen Höhe abhängig von den in Anspruch genommenen Betreuungstunden ist und der an das Jugendamt geleistet werden muss.
Auf Antrag kann überprüft werden, ob Ihnen dieser Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen wird. Dieses ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihren persönlichen Verhältnissen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Elke Taubmann
Telefon 09561 514-2201
Dateiname | Dateigröße |
---|---|
Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge | 147 KB |
Belastungen | 52 KB |
Verdienstbescheinigung | 86 KB |
Hinweisblatt zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen | 28 KB |
Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages bei Kinderpflege | 312 KB |
Satzung Tagespflegen vom 22.12.2022 | 3 MB |
Satzung Kostenbeiträge 22.12.2022 | 784 KB |