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Teaser Ausstellung „Die vier Mütter des Grundgesetzes“ in der

Ausstellung 75 Jahre Deutsche Verfassung: „Die Mütter des Grundgesetzes"

Im Jahre 1948 erarbeitete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Den insgesamt 65 Abgeordneten des Rates – von den Landtagen gewählt – gehörten nur vier Frauen an: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie gelten als die „Mütter des Grundgesetzes" und waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wurde. Anlässlich des 75. Geburtstages der Deutschen Verfassung greift der ehrenamtliche Integrationsbeauftragte des Landkreises Coburg, Kanat Akin, diese Thematik auf und lädt ab dem 23. Mai zu einer Wanderausstellung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die „Mütter des Grundgesetzes" in die kultur.werk.stadt in Neustadt/ Bahnhofstraße 22. Die Ausstellung läuft bis zum 30. Juni.

„Das Grundgesetz ist einem massiven Stresstest ausgesetzt", sagt Jurist Akin. „Das 75. Jubiläum ist daher meines Erachtens nicht nur in den Großstädten, sondern im gesamten Geltungsbereich zu feiern. Ich habe deshalb lange nach einer Möglichkeit gesucht, wie ich dieses Jubiläum vor Ort ins Bewusstsein rücken kann." Dabei habe sich der Kontakt zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergeben, dass die Wanderausstellung betreut. Kooperationspartner des Projektes vor Ort sind die kultur.werk.stadt in Neustadt, die Niederfüllbacher Stiftung sowie die Partnerschaften für Demokratie Coburg Land.

Die Ausstellung würdigt den Einsatz und den Verdienst der vier Frauen und erinnert daran, dass es auch in der heutigen Zeit weiterhin politisches Engagement braucht, um eine tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Zwar scheiterte eine von Helene Weber (CDU) und Friederike Nadig (SPD) vehement eingeforderte verfassungsrechtliche Verankerung der Lohngerechtigkeit von Mann und Frau 1949 am Widerstand der männlichen Parteikollegen. Allerdings wäre es ohne die unermüdliche Arbeit der vier Frauen (und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung einsetzten) im Jahr 1949 nicht zu der Formulierung des Gleichberechtigungsartikels in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes gekommen.

Dabei war dieser Satz in der von einem patriarchalischen Ehe- und Familienverständnis geprägten Nachkriegszeit zwar Programm, lange aber noch nicht Realität. Der sogenannte Stichentscheid des Ehemannes, also die Befugnis, in ehelichen Angelegenheiten als letzte Instanz zu entscheiden, wurde erst im Jahr 1957 durch das Gleichberechtigungsgesetz abgeschafft. Erst seit 1994 ist die Frau nicht mehr gesetzlich verpflichtet, bei Eheschließung den Nachnamen des Mannes anzunehmen; erst seit 1997 steht Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe. Noch heute allerdings kämpfen Frauen in ganz Europa beispielsweise um Lohngerechtigkeit, alleine in Deutschland beträgt die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern 18 Prozent.

Für Kanat Akin stellt das Grundgesetz das „Fundament für Demokratie und Freiheit" dar. Er sagt: „Es enthält Werte, die für ein menschliches und friedliches Miteinander unverzichtbar sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Werte nicht selbstverständlich sind und einfach so da. Damit sie auch weiterhin gelten, bedarf es des Einsatzes eines jeden Einzelnen."

Wie die Bundesfrauenministerin Lisa Paus in einem Vorwort zu der Ausstellung informiert, sind Frauen vor allem auf kommunaler Ebene auch in der Gegenwart noch immer viel zu selten politisch aktiv. So stellen sie in den Gemeindeparlamenten gerade knapp 28 Prozent der Mitglieder, ein Bürgermeisterinnen-Amt besetzen nur neun Prozent. Erschwert werde politisches Engagement für Frauen durch den Kampf gegen Rollenklischees und die problematische Vereinbarkeit von Familie und Mandat beziehungsweise Ehrenamt, aber auch durch eine frauenfeindliche Kommunikations- und Diskussionskultur sowie fehlende Netzwerke.

Als zweiten Teil des Projektes „75 Jahre Grundgesetz" plant Kanat Akin eine Matinee am 30. Juni ab elf Uhr in der kultur.werk.stadt. Hier gibt das Bläserquintett Opus45 gemeinsam mit dem bekannten Schauspieler Roman Knižka eine Lesung zum „Exportschlager" Grundgesetz und unterzieht den Gleichberechtigungsgrundsatz einem aktuellen Realitätscheck. Der Eintritt ist frei; Interessierte sollten sich jedoch vorab telefonisch unter 09566/80 86 89-24 oder per Mail an pdf.coburg.land@elkb.de anmelden.

 75 Jahre Grundgesetz

Die vier Mütter des Grundgesetzes: Der Integrationsbeauftragte des Landkreises Coburg, Kanat Akin, freut sich auf die besondere Ausstellung, die ab 23. Mai die Arbeit der weiblichen Mitglieder des Parlamentarischen Rates beleuchtet.

Foto:
Landratsamt Coburg/Berthold Köhler

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