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Jugendschöffen gesucht

Am 31. Dezember 2023 endet die fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen.
Der Präsident des Landgerichts Coburg hat gebeten, für den Landkreis Coburg eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Sitzungsperiode 2024 bis 2028 auszustellen. Der Landkreis Coburg ruft interessierte Frauen und Männer auf, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben. Die Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Coburg sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Coburg mit.
Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Darüber hinaus sollen Bewerberinnen und Bewerber soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen. Jugendschöffen sollten zudem auch zur Erziehung befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über Erfahrungen in der Jugendhilfe verfügen, im Landkreis Coburg seinen Wohnsitz haben und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein. Neben der Meldung durch die Gemeinden im Landkreis können sich Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben schriftlich oder persönlich beim Landratsamt Coburg, Fachbereich Jugend und Familie, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg bewerben.
Der Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg wird die Bewerbungen und Vorschläge prüfen und über die Vorschlagsliste beschließen. Einzelmeldungen für das Amt eines Jugendschöffen sind bis 31. März möglich. Weitere Auskünfte erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Servicebüro des Fachbereichs Jugend und Familie im Landratsamt unter der Telefonnummer 09561/5142201.

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