Fischeraufseher
Auf Antrag der Fischereiberechtigten (z.B. eines Fischereivereins) können Fischereiaufseher vom Landratsamt Coburg bestellt werden. Der Fischereiaufseher muss hierfür volljährig, zuverlässig und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung wird durch eine erfolgreiche Prüfungsbescheinigung des Institutes für Fischerei in Starnberg nachgewiesen.
WICHTIG: Durch eine Gesetzesänderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) im August 2021 werden den Fischereiaufsehern künftig weitergehende Kompetenzen eingeräumt. Hierfür ist jedoch bis zu einer Übergangsfrist zum 01.02.2023 die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang nötig. Dieser wir durch das Institut für Fischerei, den Landesfischereiverband Bayern e. V. (LFV) sowie durch einige Bezirksverbände angeboten und durchgeführt. Informationen und Termine werden unter www.lfvbayern.de/fischereiaufseher veröffentlicht. Dort können Sie sich regelmäßig über passende Kursangebote informieren. Um einen Kurs zu buchen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Kontaktdaten direkt an einen der Anbieter.
Wird die Fortbildung nicht bis zum Ablauf des 1. Februar 2023 besucht, wird die Bestätigung als Fischereiaufseher im Regelfall widerrufen; Dienstabzeichen und Dienstausweis werden eingezogen.
Sobald der Fortbildungslehrgang erfolgreich durchlaufen wurde, muss der neue Dienstausweis auf folgender Seite neu beantragt werden:
Antrag auf Neuerstellung oder Austausch Dienstausweis für Fischereiaufseher
Ihr Ansprechpartner
Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102