Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Ausländerwesen

Aufgabenbereichsleitung

Fachkräfteeinwanderung – Beratung für Arbeitgeber (Individualfälle siehe weiter unten)

Informationen finden Sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/fachkraeftezuwanderung/index.php
https://www.make-it-in-germany.com/de/
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Fachkraefteverfahren/fachkraefteverfahren-node.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AnerkennungBerufsabschluesse/anerkennungberufsabschluesse-node.html

Ihr Ansprechpartner:

Herr Maessen
Telefon 09561 514–3121
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.de

EU-Bürger, britische Staatsangehörige und deren drittstaatsangehörige Familienmitglieder

Informationen finden Sie hier: https://www.stmi.bayern.de/mui/aufenthaltsrecht/index.php

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Dressel
Telefon 09561 514–3124
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.de

Ausländer mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EUAufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Individualfälle)

Visumverfahren und Verpflichtungserklärung (Links zu Vordrucken und Infos siehe unten LINK)
Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung, Studium, familiäre Gründe
Geflüchtete mit Anerkennungs- bzw. Aufenthaltsstatus

Informationen finden Sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/aufenthaltsrecht/index.php
https://www.make-it-in-germany.com/de/
https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AnerkennungBerufsabschluesse/anerkennungberufsabschluesse-node.html

Ihre Ansprechpartner:

Buchstabe A - E
Frau Baumbach
Telefon 09561 514-3123

Buchstabe F - L
Frau Firer
Telefon 09561 514-3122

Buchstabe M - Z
Herr Bornschlegel
Telefon 09561 514-3125


E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.de

Geflüchtete im laufenden Asylverfahren mit Zuständigkeit beim Landratsamt Coburg

ACHTUNG: Für die meisten Geflüchteten im laufenden Asylverfahren oder (abgelehnte) Asylbewerber liegt die Zuständigkeit bei der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) bei der Regierung von Oberfranken, auch wenn sie im Landkreis Coburg ihren Wohnsitz haben.
Für Oberfranken sind das die ZAB Bayreuth bzw. ZAB Bamberg. Bitte erfragen Sie die zuständige Stelle unter Tel. 0921 / 604 -2112
Informationen finden Sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/asyl/index.php
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/asylfluechtlingsschutz-node.html

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Dressel
Telefon 09561 514–3124
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.de

Verpflichtungserklärung/Besuchseinladungen

Ein ausländischer Staatsangehöriger, der nicht visumsfrei einreisen darf, benötigt auch für einen rein touristischen Aufenthalt in Deutschland ein Besuchervisum. Für den Erhalt des Visums ist es unter anderem erforderlich, dass der Visumantragsteller nachweisen kann, für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verfügen. Sollte der Antragsteller dies selbst nicht leisten können, muss eine im Landkreis gemeldete Person für die Sicherung des Lebensunterhaltes des Besuchers aufkommen. Diese gibt dann gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung ab.

Der Verpflichtungsgeber muss in der Verpflichtungserklärung zusichern, dass er sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eventuell entstehenden öffentlichen Lasten erstattet,die Versorgung mit Wohnraum gewährleistet unddie Versorgung im Krankheits- und Pflegefall übernimmt.

Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben.

Erforderliche Unterlagen:

die letzten 3 Lohnabrechnungen bzw. eine Erklärung des Steuerberaters über das derzeitige monatliche Nettoeinkommen, bei Verheirateten für beide Personen
Angaben über Hauslasten, Miete, sonstige Belastungen wie Versicherungen, Darlehen, Unterhaltspflichten etc.,
Personalausweis oder Reisepass des bzw. der sich Verpflichtenden
nach Möglichkeit Passkopie des Verpflichtungsnehmers

Der Gastgeber erhält nach beglaubigter Unterschrift das Original der Verpflichtungserklärung zur Weiterleitung an den Besucher. Dieser legt die Erklärung im Rahmen des Visaverfahrens bei der deutschen Auslandsvertretung vor. Dort wird dann alles andere veranlasst.

Rechtsgrundlagen

§68 Aufenthaltsgesetz

Hierzu noch einige Dateien:

Merkblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Bürgschaftsmusterformular für die Ausstellung einer Bankbürgschaft durch Ihr Kreditinstitut

Formblatt über benötigte Angaben zu Verpflichtungsgeber und -nehmer

Pfändungsfreigrenzen nach der Zivilprozessordnung (zur Berechnung des pfändbaren Einkommens eines Verpflichtungsgebers)

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

Hilfe für Nachbarn

Hilfe für Nachbarn Coburg e. V.
Aus der Region -
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