Kinderrechte
Kinder brauchen auch in unserer heutigen Gesellschaft zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Dazu reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, definiert daher eigene Kinderrechte.
Diese sind unter anderem:
- das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
- das Recht auf gute Versorgung,
- das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
- das Recht auf Mitbestimmung.
Den vollständigen Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können Sie hier nachlesen.