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Kinderrechte

Kinder brauchen auch in unserer heutigen Gesellschaft zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Dazu reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, definiert daher eigene Kinderrechte.

Diese sind unter anderem:

  • das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
  • das Recht auf gute Versorgung,
  • das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
  • das Recht auf Mitbestimmung.

Den vollständigen Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können Sie hier nachlesen.

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