Immissionsschutz
Das Landratsamt hat als untere Immissionsschutzbehörde die Aufgabe, vor allem Menschen, sowie Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und bei genehmigungsbedürftigen Anlagen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Abwehr von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Gerüchen; aber auch bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Licht, Wärme, Strahlen oder ähnlichen Umwelteinwirkungen wird eingegriffen.
Außerdem gilt es, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Nach Immissionsschutzrecht ist das Landratsamt zuständig für die Genehmigung und Überwachung von ca. 105 genehmigungsbedürftigen Anlagen. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen beschränkt sich die Überwachungstätigkeit auf ein nachträgliches Einschreiten, wenn etwa aufgrund von Beschwerden die Anlage nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Können Umwelteinwirkungen nicht vollständig aus technischen Gründen vermieden werden, so sind sie auf ein Mindestmaß zu beschränken. In seltenen Fällen besteht sogar die Befugnis, eine Anlage stillzulegen.
Ihre Ansprechpartner:
Elke Dubs
Telefon 09561 514-4406
Anne Genslein
Telefon 09561 514-4407
Dirk Ruppenstein
Telefon 09561 514-4400