Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss beantragt werden. Es genügt ein formloser Antrag; zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Antragsformular gefertigt, welches Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen können:
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Information zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Ihre Ansprechpartner:
Ramona Weidner
Telefon 09561 514-4103
Gemeinden: Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Seßlach
Larissa Moritz
Telefon 09561 514-4109
Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Grub a. Forst, Lautertal, Niederfüllbach, Untersiemau, Weitramsdorf, Meeder
Lydia Zeller
Telefon 09561 514-4105
Gemeinden: Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Rödental, Sonnefeld, Weidhausen b. Coburg