Bestimmte Bauvorhaben bedürfen der Genehmigung. Hierzu beraten wir Sie gerne. Empfehlenswert ist es auch bereits vorab mit Ihrer zuständigen Gemeinde und den Nachbarn Kontakt aufzunehmen.
Bezüglich der Fördermöglichkeiten erhalten Sie die entsprechenden Informationen von unserem Fachbereich 21 – Wohnraumförderung.
Der Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI) enthält ein umfangreiches Informationsangebot zu baurechtlichen Fragen. Sämtliche Antragsformulare, Gesetze und Bauverordnungen werden dort ständig aktualisiert. Um Ihnen die Navigation durch das Baurecht zu erleichtern, verlinken wir bei entsprechenden Themen direkt zur Homepage des StMI.
Mit dem Baugenehmigungsbescheid werden Ihnen die Baubeginnsanzeige und die Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung (Fertigstellungsanzeige) zugesandt. Diese sind vor Beginn der Baumaßnahme bzw. nach Fertigstellung ausgefüllt und unterschrieben zu übermitteln.
Ihre Ansprechpartner:
Für rechtliche Fragen:
Ramona Weidner
Telefon 09561 514-4103
Gemeinden: Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Seßlach
Larissa Moritz
Telefon 09561 514-4109
Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Grub a. Forst, Lautertal, Niederfüllbach, Untersiemau, Weitramsdorf, Meeder
Lydia Zeller
Telefon 09561 514-4105
Gemeinden: Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Rödental, Sonnefeld, Weidhausen b. Coburg
Für fachtechnische Fragen:
Telefon 09561 514-4106
Gemeinden: Ahorn, Bad Rodach, Großheirath, Itzgrund, Lautertal, Meeder, Weitramsdorf
Telefon 09561 514-4108
Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Rödental
Telefon 09561 514-4110
Gemeinden: Dörfles-Esbach, Grub a. Forst, Niederfüllbach, Seßlach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen b. Coburg
Für Fragen zur Bauleitplanung:
Ralf Mahr
Telefon 09561 514-4100