Bodenschutz, Altlasten
Als unverzichtbare Lebensgrundlage wird Boden heute fast nicht mehr wahr genommen. Einige Redewendungen zeigen aber die grundlegende Bedeutung: an Boden gewinnen, festen Boden unter den Füßen haben, den Boden unter den Füßen verlieren, am Boden zerstört, etwas fällt auf fruchtbaren Boden, das schlägt dem Fass den Boden aus, Handwerk hat goldenen Boden.
Böden sind wertvoll, denn
- sie sorgen für Nahrung,
- in ihnen sind unzählige Pflanzen und Tiere zu Hause,
- sie schützen unsere Gewässer,
- sie filtern, speichern und bauen Schadstoffe ab und
- sie sorgen für ein angenehmes Klima.
Allgemeine Informationen
Das Umweltmedium Boden ist im wahrsten Sinne des Wortes unsere Lebensgrundlage – Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource. Nur über einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dem Boden kann es → Mehr erfahren!
Vorsorgender Bodenschutz
Mit der Einführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) 1998
→ BBodSchG
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 1999
→ BBodSchV
und des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) → Mehr erfahren!
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten)
Nachsorgender Bodenschutz" ist die Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch die Sanierung belasteter Standorte/Altlasten, also Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung belasteter Böden und Grundwässer. Da → Mehr erfahren!
Arbeitsschritte der Altlastenbearbeitung
Altlasten und Verdachtsflächen werden zunächst erhoben und dann einer historischen Erkundung unterzogen. Anschließend erfolgt die orientierende Untersuchung, in der ggf. vorhandene Bodenbelastungen → Mehr erfahren!
Altlastenkataster
Die Landesamt für Umwelt führt auf Basis des Art. 3 Bayerisches Bodenschutzgesetz ein Kataster, in dem altlastenverdächtige Flächen, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Flächen, auf denen eine → Mehr erfahren!
Auskünfte aus dem Altlastenkataster
Jede Person hat nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Umwelt- informationsgesetzes (BayUIG)
→ http://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/bay/uig_ges.htm
Anspruch auf freien Zugang → Mehr erfahren!
Ihr Ansprechpartner:
Julia Bischoff
Telefon 09561 514-4405