Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Energiepreiszuschuss

Aufgrund der Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bayerische Staatsregierung einen Härtefallfonds beschlossen. Über den Energiepreiszuschuss sollen Mehrkosten für Sport- und Schützenvereine abgedeckt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 80% der einfachen Vereinspauschale 2023.

Der Zuschuss wurde mit der Vereinspauschale 2023 ausgezahlt. Alle Vereine, die eine Förderung erhalten haben, sind verpflichtet bis zum 30.04.2024 den nachstehenden Verwendungsnachweis einzureichen. Ist der nachgewiesene Anspruch geringer als der ausgezahlte Zuschuss, wird der Differenzbetrag bei Auszahlung der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

Die Förderrichtlinie als Grundlage des Zuschusses ist hier einsehbar:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/167/baymbl-2023-167.pdf

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Dünisch
Telefon 09561 514-2310
Telefax 09561 514-892310

Die Vorlage des Verwendungsnachweises sowie ergänzende Hinweise zum Ausfüllen stehen hier zum Download bereit:

Dateiname Dateigröße
verwendungsnachweis_energiepreiszuschuss_vereine.xlsx17 KB
informationen_und_ausfuellhinweise_zum_verwendungsnachweis_des_allgemeinen_energiepreiszuschusses.pdf535 KB

Suche bislang erfolglos?

Der direkte Draht

Sie haben bei Ihrer Suche oder unter Fragen & Antworten nicht die passende Information gefunden? Wir helfen gerne weiter:

Telefon
09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

E-Mail schreiben

Sicheres Kontaktformular

Wissenswertes & Nützliches

Nützliche Dokumente
zum Download, Videos
und weiterführende
Informationen erhalten
Sie in unserer
Mediathek! 

Sie fragen – wir antworten!

Wir haben für Sie
Antworten auf die
am häufigsten
gestellten Fragen
zusammengefasst!
Diese finden Sie
in unserem Fragen &
Anworten-Bereich!