Abfallerzeugernummer
Fallen in einem Betrieb oder während einer Abbruchmaßnahme mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle im Jahr an, muss der ordnungsgemäße Entsorgungsweg mit einem sogenannten Entsorgungsnachweis vor der Entsorgung abgeklärt werden. Jeder Abfalltransport muss mit einem Begleitschein dokumentiert werden. Für die Formulare benötigt der Abfallerzeuger eine sogenannte Abfallerzeugernummer.
Es muss der Betriebsstandort bzw. die Abbruchbaustelle (Anschrift) und der verantwortliche Abfallerzeuger benannt werden. Abfallerzeuger ist, wer tatsächlich über die Abfallentstehung und die Entsorgung entscheidet, also die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat. Für den Vollzug der Abfallüberwachung ist in Bayern die
zentrale Stelle Abfallüberwachung des Landesamtes für Umwelt zuständig.
Die Abfallerzeugernummer kann formlos bei unten genannten Ansprechpartner beantragt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Selina Faber
Telefon 09561 514-4411