Informationen und Unterstützungen für Unternehmen
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Finanzhilfen und Förderungen
Infolge der Corona Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt.
Alle Informationen rund um Überbrückungs- und Neustarthilfen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Darüber hinaus haben die Bundesländer ein Programm für sogenannte Härtefälle aufgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Liquiditätshilfen (Darlehen)
Liquiditätshilfen der LfA
Zur Bewältigung der Corona-Krise und Schaffung der Liquidität stellt die LfA-Förderbank Bayern derzeit einige praktikable LfA-Kredite mit Sonderkonditionen zur Verfügung.
Alle relevanten Informationen zu den Förderprogrammen der LfA finden Sie hier.Liquiditätshilfen der KfW
Auch die KfW-Bank hat zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe in der Corona-Krise ein Sonderprogramm mit angepassten Förderbedingungen entwickelt.
Alle relevanten Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie hier. -
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Corona-Krise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.
Informationen und Anträge für die „Ausbildungsprämie (plus)" finden Sie hier.
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Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Unternehmen, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch durch andere konjunkturelle Ursachen entstehen.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld. -
Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG
Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz – Tätigkeitsverbot
Wer aufgrund eines Tätigkeitsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz gehindert ist, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Entschädigung. Hier geht es zum Antrag:
Erstattungsantrag von Arbeitgeberaufwendungen
Entschädigungsantrag für SelbstständigeVerdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz - Kinderbetreuung
Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen müssen und nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. Hier geht es zum Antrag:
Kinderbetreuung; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
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Steuern
Zu allen Fragen rund um das Themengebiet „Steuern und Corona" finden Sie gebündelte Informationen und Formulare auf der Seite des Bayerisches Landesamt für Steuern.
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Informationen zum betrieblichen Gesundheitsschutz
In Zeiten der Pandemie kommt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusätzlich die Aufgabe zu, Ansteckungen bei der Arbeit und damit schwere Erkrankungen zu verhindern. Die Arbeit muss für alle Beschäftigten sicher sein, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht in der eigenen Wohnung ausgeführt werden können.
Auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitsschutzregeln (u. a. Schnelltests, Masken und Home Office).
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Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege veröffentlicht alle gültigen Rechtsgrundlagen zum Corona-Virus. Neben den Rechtsverordnungen finden Sie hier auch Handlungsempfehlungen und Rahmenhygienekonzepte für verschiedene Branchen.
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Wichtige Links
Corona Hotline
Telefon 09561 514-9393
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg ist gerne für Sie da:
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09561 514-5101 oder
per Mail an wirtschaft@landkreis-coburg.de