CORONAKRISE
Geschäfte & Gastronomie:
Lokale Serviceangebote in der Coronakrise
Betriebe, die noch mit ihren Angeboten in die Karte aufgenommen werden wollen, senden bitte alle relevanten Informationen zu ihrem Service per E-Mail an wirsindoffen@landkreis-coburg.de
Informationen und Unterstützungen für Unternehmen
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Finanzhilfen und Förderungen
Außerordentliche Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe/Dezemberhilfe")
Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder die temporäre Schließung einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe"), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Mit Beschluss vom 25. November 2020 haben Bund und Länder vereinbart, die finanzielle Unterstützung für vom Lockdown betroffene Unternehmen auch im Dezember fortzuführen („Dezemberhilfe").
Die Höhe der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe beträgt bis zu 75 % des jeweiligen Vergleichsumsatzes im Vorjahresmonat. Anträge auf Novemberhilfe & Dezemberhilfe können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Alle relevanten Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier.Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche.
Die Überbrückungshilfe umfasst drei Phasen:- Überbrückungshilfe I:
Die erste Phase umfasst die Fördermonate Juni bis August 2020: Die Antragsfrist ist abgelaufen. - Überbrückungshilfe II:
Die zweite Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II finden Sie hier. - Überbrückungshilfe III:
Die dritte Phase umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt sind, Anträge auf Überbrückungshilfe zu stellen.
Alle relevanten Informationen zur Überbrückungshilfe sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier.Liquiditätshilfen (Darlehen)
Liquiditätshilfen der LfA
Zur Bewältigung der Corona-Krise und Schaffung der Liquidität stellt die LfA-Förderbank Bayern derzeit einige praktikable LfA-Kredite mit Sonderkonditionen zur Verfügung.
Alle relevanten Informationen zu den Förderprogrammen der LfA finden Sie hier.Liquiditätshilfen der KfW
Auch die KfW-Bank hat zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe in der Corona-Krise ein Sonderprogramm mit angepassten Förderbedingungen entwickelt.
Alle relevanten Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie hier. - Überbrückungshilfe I:
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Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" unterstützt das BMBF daher ausbildende KMU.
Hier können Sie sich über das Bundesprogramm informieren und den Antrag stellen. Einen kurzen Überblick über das Programm erhalten Sie in dem Infoblatt der RD Bayern der Bundesagentur für Arbeit. -
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Unternehmen, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch durch andere konjunkturelle Ursachen entstehen.
Hier sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit
Ab 1. Mai dürfen Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Hinzuverdienst während Kurzarbeit.
Neben den Informationen der Bundesagentur für Arbeit, bietet die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) in ihrem ServiceCenter zur Kurzarbeit umfangreiche Informationen und eine Videohilfe zum Antrag auf Kurzarbeitergeld sowie zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten:
Video 1 - Zuverdienstmöglichkeiten
Video 2 - Das Antragsformular KurzarbeitInformationsblatt
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Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG
Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz – Tätigkeitsverbot
Wer aufgrund eines Tätigkeitsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz gehindert ist, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Entschädigung. Hier geht es zum Antrag:
Erstattungsantrag von Arbeitgeberaufwendungen
Entschädigungsantrag für SelbstständigeVerdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz - Kinderbetreuung
Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen müssen und nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. Hier geht es zum Antrag:
Kinderbetreuung; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
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Steuerstundung
Steuerstundungen
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. -
Informationen zu Corona-Schnelltests für Unternehmen
- Keine Kostenübernahme/Zuschüsse für Schnelltests bei Unternehmen:
- Der Freistaat Bayern und höhere staatliche Stellen des Bundes haben klar gestellt, dass die wünschenswerten eigenverantwortlichen Schnelltests für die Mitarbeiter vom Unternehmen/Betrieb selbst organisiert und finanziert werden.
- Es gibt zunächst keine Pflicht für Arbeitgeber, Präsenzmitarbeitern einen Corona-Test anbieten zu müssen.
- Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung und behält sich ggf. weitere Schritte im Sinne der Einführung einer Testpflicht für Unternehmen offen.
- Empfohlene Schnelltests:
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Vielzahl von Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 eine Sonderzulassung erteilt. Bei diesen Tests handelt es sich um ein Point of Care(PoC)-Antigen Tests. Eine Übersicht über die Schnelltests finden Sie hier.
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Vielzahl von Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 eine Sonderzulassung erteilt. Bei diesen Tests handelt es sich um ein Point of Care(PoC)-Antigen Tests. Eine Übersicht über die Schnelltests finden Sie hier.
- Ablauf/Verfahren bei positivem Schnelltestergebnis im Rahmen von Mitarbeiter-Testungen:
- Informieren des zuständigen Gesundheitsamtes Vereinbaren eines Termins zur PCR-Testung.
- Die Mitarbeiter bei denen der Schnelltest positiv ist, werden der Allgemeinverfügung Isolation zufolge als Verdachtspersonen eingestuft. Sie unterliegen somit einer sog. Absonderungspflicht und haben sich demnach in Isolation zu begeben.
- Das weitere Vorgehen hängt vom Ergebnis der PCR-Testung ab und ist Gegenstand der Aufklärung durch das zuständige Gesundheitsamt.
- Keine Kostenübernahme/Zuschüsse für Schnelltests bei Unternehmen:
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Betriebsöffnung/-schließung
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Formblätter und wichtige Links
Formblätter
- Antrag für Kurzarbeitergeld
- Antrag für Steuerstundungen
- Antrag Verdienstausfallentschädigung § 56 IfSG
Wichtige Links
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Unternehmen für Unternehmen
Hier finden Sie Unternehmen, die in der aktuellen Situation Hilfen kostenfrei zur Verfügung stellen möchten, um gemeinsam die Corona-Krise zu meistern. Wenn auch Sie helfen möchten, wenden Sie sich an das Team der Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg.
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Unterstützung für Landwirtschaft: Jobbörse für Landwirte und Helfer
Das Corona-Virus muss eingedämmt, die Ausbreitung verlangsamt werden. In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten. Andere, wie Studenten, sind zum zuhause bleiben verdammt.
Für all diese Menschen wurde die Aktion "Das Land hilft" gestartet. Unterstützung für die Landwirtschaft: Jobbörse für Landwirte und Helfer
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Connect Neustadt – Beratungsleistungen rund um den Arbeitsmarkt
Die Connect Neustadt bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern kompetente Beratung zu den Möglichkeiten rund um den Arbeitsmarkt in der Corona-Krise an.
Weitere Informationen finden Sie hier! -
Helping Hands – Heroes für Homies
Das aus dem Netzwerk der Zukunft.Coburg.Digital GmbH stammende Unternehmen „empiriecom" hat im Zuge des von der Bundesregierung veranstalteten Hackathon #WIRVSVIRUS, das Projekt „Helping Hands" ins Leben gerufen. Die Idee dahinter ist es, Betroffene in der aktuellen Situation zu unterstützen und Hilfesuchende mit ehrenamtlichen Helfern zusammenzuführen - hierfür hat sich das Unternehmen eine Einkaufszettel-Plattform überlegt. Der wesentliche Vorteil dieser Plattform ist, dass Helfer und Hilfesuchende im selben Umkreis schnell zueinander finden, obwohl sie sich persönlich nicht kennen. Hilfesuchende können, mithilfe der App, einen Einkaufszettel mit benötigten Dingen anlegen, Helfende in der Nähe bekommen die Einkaufszettel in ihrer Nähe per Push-Nachricht und können diese Besorgungen dann übernehmen.
Mit einem Klick erhalten Sie weiteren Informationen zu diesem Projekt.
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Themen, die bei uns im Landratsamt von Kollegen weiterer Fachstellen
bearbeitet werden:
- Betriebsschließung im Zuge der Coronakrise
Telefon 09561 514-3100
- Kinderbetreuung – Kita-Hotline
Telefon 09561 514-2230
- Verdienstausfallentschädigung – Corona Hotline
Telefon 09561 514-9393
Sie wünschen zu einem der aufgeführten Themen eine persönliche Beratung oder Ihr Anliegen ist nicht aufgelistet?
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg ist gerne für Sie da:
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09561 514-5101 oder
per Mail an wirtschaft@landkreis-coburg.de