Kindergeldzuschlag
Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder mit dem Kinderzuschlag zusätzlich Hilfe bekommen. Bis zu 140 Euro monatlich werden pro Kind gezahlt, wenn die Eltern zwar den eigenen Bedarf, aber nicht den Bedarf ihrer Kinder decken können. Ausgenommen sind Hartz-IV-Empfänger – für sie gibt es keinen Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag muss wie das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden.
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