Für die Errichtung, wesentliche Umgestaltung und Beseitigung von Teichen ist vorab ein Wasserrechtsverfahren zu beantragen. Da aus Gründen des Naturschutzes bzw. der Wasserwirtschaft nicht alle Vorhaben genehmigt werden können, empfehlen wir Ihnen, eine Voranfrage zu stellen. Diese wird meist kostenfrei geprüft. Wir benötigen hierfür einen Übersichtslageplan, Lageplan mit Einzeichnung der geplanten Maßnahme sowie eine Erläuterung mit Angaben über die Teichgröße und die geplante bzw. vorhandene Wasserversorgung. Welche Unterlagen Sie für das eigentliche Genehmigungsverfahren benötigen, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Für die Bewirtschaftung von Teichanlagen ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter Anhang. Ganz besonders wichtig ist uns, dass die Teichanlage und die Bauwerke so naturnah wie möglich ausgestaltet werden. Nachdem die Flüsse und Gräben in ihren natürlichen Funktionen erhalten bleiben sollen, ist es in jedem Fall geboten, dass in ihnen eine Restwassermenge verbleibt. Bitte beachten Sie dies bereits bei Ihrer Planung. Nach Errichtung oder Umgestaltung einer Teichanlage bzw. eines Entnahmebauwerkes ist in der Regel eine Bauabnahme erforderlich. Verschiedene private Sachverständige sind zur Bauabnahme berechtigt. Eine Liste der privaten Sachverständigen finden Sie im Anhang.
Ihr Ansprechpartner
Tim Hofmann
Telefon 09561 514-4202