Altlastenkataster
Die Landesamt für Umwelt führt auf Basis des Art. 3 Bayerisches Bodenschutzgesetz ein Kataster, in dem altlastenverdächtige Flächen, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Flächen, auf denen eine schädliche Bodenveränderung zu befürchten ist, verzeichnet sind. Dies sind Flächen, auf denen eine Bodenverunreinigung bekannt ist, aber auch Verdachtsflächen, bei denen aufgrund ehemaliger bzw. aktueller Nutzungen mit einer Verunreinigung des Untergrundes gerechnet werden kann. Z. B. sind dies stillgelegte Deponien und sonstige Ablagerungen, stillgelegte Industrie- und Gewerbestandorte und Militärstandorte, und heute in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung bei denen eine Bodenverunreinigung möglich ist.
Derzeit sind für den Landkreis Coburg 364 schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtige Flächen erfasst (Stand: 31.03.2013). Darunter befinden sich 40 Altstandorte und 324 Altablagerungen.
Bisher wurden 24 Flächen saniert bzw. der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung ausgeräumt, davon sind 10 Altstandorte und 14 Altablagerungen.
→ http://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm