Ab kommenden Montag bis voraussichtlich Sonntag, 19. April 2020 besteht ein Betreuungsverbot in allen Einrichtungen der Kinderbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten.
Ausnahmen gelten für Kinder, wenn deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur – z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Polizei, Feuerwehr – tätig sind.
Selbstverständlich gelten auch hierfür die üblichen Regelungen: Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome zeigen, keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gewesen sein.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren haben seit Freitag mit allen Einrichtungen bzw. Eltern Kontakt aufgenommen und den, der Regelung entsprechenden, Bedarf ermittelt.
Und so ist sichergestellt, dass für jedes gemeldete Kind im Landkreis Coburg, dessen Eltern zu den genannten Berufsgruppen zählen, ein Notbetreuungsplatz in seiner Einrichtung zur Verfügung steht.
Eltern aus Stadt und Landkreis Coburg, die Fragen oder Probleme haben, können sich an die eigens eingerichtete Hotline unter Telefon 09561 514-2230 oder 09561 514-2231 wenden.