In diesen Tagen haben alle wahlberechtigten Landkreisbürger_innen eine amtliche Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Landrats am 27. Januar 2019 erhalten.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Antragsvordruck für die Erteilung eines Wahlscheins aufgedruckt. Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können oder wollen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, auch für eine eventuell erforderliche Landrats-Stichwahl (vorsorglich) einen Wahlschein zu beantragen. Hierzu müssen Sie das hierfür vorgesehene Kästchen auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte jedoch unbedingt ankreuzen.
Sie würden dann bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl (10.02.2019) von Ihrer Stadt oder Gemeinde ohne weiteren Antrag einen Wahlschein für die Landrats-Stichwahl erhalten.
Für eine evtl. notwendig werdende Stichwahl wird keine erneute Benachrichtigungskarte versandt. Eine Stimmabgabe kann dann nur im Wahllokal erfolgen.
Die Wahlleitung im Landratsamt Coburg bittet um Beachtung.