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Teaser Lösungsansätze für die Lärmbelästigungen durch den Windpark auf dem Kraiberg

Die mit Bescheid des Landratsamtes Coburg vom 31.01.2015 genehmigten fünf Windräder auf dem Kraiberg befinden sich seit August 2016 in Betrieb.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden seitens der betroffenen Anwohner wegen Lärmbelästigungen wurde der Betreiber, die Windstrom Sonnefeld GmbH & Co. KG, vom Landratsamt Coburg im Oktober 2016 aufgefordert ein entsprechendes Schallemissions-/immissions - Gutachten erstellen zu lassen.

Dessen Ergebnis war, dass das genehmigte Schallimmissionskontingent an 12 von 16 Immissionsorten im Nachtzeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr überschritten wird. Aufgrund einer nachträglichen Anordnung dürfen die Anlagen seit 08.12.2016 in der Nachtzeit nur im gedrosselten Betrieb laufen. Die WindStrom Sonnefeld GmbH & Co. KG hat die Drosselung der Anlagen freiwillig ganztägig umgesetzt.

Die Windstrom Sonnefeld GmbH & Co. KG hat nun in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Windräder, General Electric, Lösungsansätze zur Lärmproblematik erarbeitet.

Um die Lautstärke an den betroffenen Windrädern 1 – 4 zu verringern, sollen zwei Maßnahmen durchgeführt werden:

  1. Zum einen erfolgt eine Parameter-Änderung. Deren Ziel ist es, mit Hilfe der Änderung von Drehzahl und Drehmoment den Lärm verursachenden Geschwindigkeitsbereich, bei dem die Anlagen lauter werden, auszulassen. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu einer ähnlichen Schwingung der Anlagenbauteile kommt, die die zusätzlichen Töne letztlich verursachen.
    Diese Maßnahme wird in der nächsten Woche durchgeführt und getestet, wozu die Anlage 4 für eine Woche tagsüber und an einem Tag auch in der Nacht hochgefahren wird. Parallel dazu werden die restlichen Anlagen umgerüstet.
  2. Zum anderen sollen sogenannte „aktive Tilger" (ADD. Sound ® Module) zum Einsatz kommen. Diese erzeugen Kräfte, welche den am Windrad entstehenden Schwingungen, die als störende Geräusche wahrgenommen werden, entgegenwirken. Die Quelle der Schwingungen und deren Frequenzen werden mit bestimmten Methoden gemessen. Entsprechend dieser Ergebnisse werden die „aktiven Tilger" eingestellt und in die Anlage so eingebaut, dass keine Töne mehr entstehen. Die technische Auslegung und Implementierung dieser Maßnahme wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Wirksamkeit beider Maßnahmen wird durch erneute Gutachten überprüft. Im Anschluss daran wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Leerraum - nicht löschen!!!

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