Landratsamt Coburg

Fachbereich Bildung, Kultur & Sport

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten zum Schulbesuch (Kostenfreiheit Schulweg)

 

 

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen! Sie befinden sich im Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten zum Schulbesuch (Kostenfreiheit Schulweg)

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Willkommen! Sie befinden sich im Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten zum Schulbesuch (Kostenfreiheit Schulweg)


Wichtige Hinweise:
1. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Ende des Schuljahres.
2. Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr
zu stellen (Ausschlussfrist!).
3. Es werden nur Fahrtkosten erstattet, die durch Vorlage von Fahrkarten
nachgewiesen sind, und nur für solche Unterrichtstage, an denen der Schüler
nachweislich die Schule besucht hat. Verlorene Fahrkarten werden nicht erstattet.
4. Die aufgewendeten Kosten werden nur in Höhe des jeweils günstigsten Tarifs (z. B.
Einzelfahrscheine, Schülerwochen- oder -monatskarten, Schülerjahreskarten, evtl.
Nutzung einer Bahncard) für die kürzeste zumutbare Fahrstrecke zugrunde gelegt.
5. In begründeten Fällen können Voraus- oder Abschlagszahlungen auf die
voraussichtliche Kostenerstattung geleistet werden.
6. Falls mehrere Geschwister derartige Kostenerstattungsanträge stellen, sind diese
zusammen einzureichen.
7. Für Schüler an Berufsschulen sowie für Schüler ab Klasse 11 an allgemeinbilden-
den weiterführenden Schulen werden die vollen verauslagten Kosten erstattet, wenn
Kindergeld für mindestens drei Kinder bezogen wird oder wenn Sie Sozialleistungen
(Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten. Der
Nachweis ist für den Monat August mit dem Erstattungsantrag vorzulegen. Falls im
August Kindergeld oder eine andere Sozialleistung noch nicht bezogen wurde, ist der
Nachweis für den Monat anzufügen, in dem der Anspruch begonnen hat.

Angaben zum Schüler/zur Schülerin

Allgemeine Angaben

Folgende Schule wurde ausgewählt:

Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

Auf welchen Strecken deckt sich der Schul- mit dem Arbeitsweg?

Zeiträume des Praktikums

Benutzte Verkehrsmittel

Fahrtkosten

Bitte laden Sie im Folgenden einen Nachweis über die Fahrkarten hoch (Ggf. Bilder von den Fahrkarten).

 

Sollten Sie keine Möglichkeiten haben, einen Nachweis hochzuladen, bitten wir Sie, die Fahrkarten in der hier angegebenen Reihenfolge auf ein weißes Blatt Papier aufzukleben.

Im Anschluss an das Absenden dieses Formulars erhalten Sie ein Deckblatt per E-Mail, dass sie bitte zusammen mit den Fahrkarten beim Landratsamt Coburg einreichen.

Kontodaten

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns:

Montag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag7:30 bis 12:00 Uhrund13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag7:30 bis 12:00 Uhr