Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Kontaktformular zur Meldung eines positiven Tests auf SARS-Cov2.

Sie wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet?
Füllen Sie dazu bitte das Kontaktformular im Folgenden aus. 

 

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Meldung eines positiven Testergebnisses auf SARS-CoV-2


Angaben zum/zur positiv getesteten Person

Bitte beachten:

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

 

Ihre Anfrage trifft erst im Gesundheitsamt Coburg ein, wenn Sie diese E-Mail Adresse bestätigt haben.

Die Meldung eines positiven Selbsttestes (ohne medizinischen Befund) ist seit der Änderung des Infektionsgeschutzgesetzes vom 12. April 2022 nicht mehr möglich!

Wurden Sie innerhalb der letzten vier Wochen (28 Tage) bereits positiv auf SARS-CoV 2 getestet und haben diesbezüglich eine Isolationsanordnung vom Gesundheitsamt erhalten, dann handelt es sich hier um einen Folgenachweis. Es entsteht keine neue Pflicht zur Isolation.

Übermittlung Ihres positiven Befundes

Für den Upload eines negativen Formulares verwenden sie bitte folgendes Formular:

 

Zum Meldeformular "negativer Test" bitte hier klicken

 

 

Falls sie keinen Befund haben, den sie hochladen können:

Sie haben einen positiven Selbsttest?

 

Lassen Sie zeitnah einen durch geschultes Personal durchgeführten Nukleinsäuretest vornehmen. Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme des Nukleinsäuretests in Quarantäne begeben. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor vorgenommener Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist. Ihre Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses des Nukleinsäuretests, spätestens jedoch mit Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der Testung durch den Nukleinsäuretest.  Ist das Testergebnis des Nukleinsäuretests positiv, wird die Absonderung fortgesetzt und das Gesundheitsamt trifft die weiteren Anordnungen.

 

Ein Nukleinsäuretest (beispielsweise ein PCR-Test) kann von Ihrem Hausarzt oder von der Teststelle der Stadt und des Landkreises Coburg kostenfrei durchgeführt werden.

Eine Anmeldung beim Testzentrum können sie über den externen Dienstleister Doctolib vornehmen:

 

https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/coburg/testzentrum-coburg

Sie haben einen positiven Antigenschnellest, der durch geschultes Personal durchgeführt wurde?

 

Lassen Sie zeitnah einen durch geschultes Personal durchgeführten Nukleinsäuretest vornehmen. Sie müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangen des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Ihre Isolation endet, falls der erste nach dem positiven Antigentest vorgenommene Nukleinsäuretest ein negatives Ergebnis aufweist. Ist das Testergebnis des Nukleinsäuretests positiv, wird die Absonderung fortgesetzt und das Gesundheitsamt trifft die weiteren Anordnungen.

 

Ein Nukleinsäuretest (beispielsweise ein PCR-Test) kann von Ihrem Hausarzt oder von der Teststelle der Stadt und des Landkreises Coburg kostenfrei durchgeführt werden.

Eine Anmeldung beim Testzentrum können Sie über den externen Dienstleister Doctolib vornehmen:

 

https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/coburg/testzentrum-coburg

Sie haben einen positiven Nukleinsäuretest?

 

Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich in Isolation begeben. Sie werden nach dem Absenden des Formulars und der Prüfung seitens des Gesundheitsamtes per E-Mail kontaktiert.

Symptome der oben genannten Person:

Bitte geben Sie nur die Symptome an, die in den 3 Tagen vor dem Abstrich aufgetreten sind.

Hinweis: Für die Berechnung der Dauer der Isolation sind seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Symptome nicht mehr relevant. Die Dauer der Isolation entnehmen Sie bitte den ihnen zugestellten Schreiben.

Impf-/Genesenenstatus

Sind Sie in einer der folgenden Einrichtungen wohnhaft, vorübergehend untergebracht oder arbeiten Sie dort?

  • Krankenhaus
  • Altenheim
  • Pflegeheim
  • Betreutes Wohnen
  • Asylunterkunft

Rechtliche Hinweise zu diesem Vorgehen finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation). 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall einzeln vom Gesundheitsamt überprüft wird.

Persönliche Unterlagen / Bescheinigungen erhalten Sie automatisch nach der Prüfung Ihres Falls zugeschickt.

 

 

Datenschutzerklärung

 

 

 

 

Sie können dieses Formular nicht abschicken, da über dieses Formular nur positive Befunde gemeldet werden können - Sie haben oben aber angegeben, dass Sie einen negativen Befund haben.

 

Zum Meldeformular "negativer Test" bitte hier klicken