Sie haben einen positiven Selbsttest?
Lassen Sie zeitnah einen durch geschultes Personal durchgeführten Nukleinsäuretest vornehmen. Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme des Nukleinsäuretests in Quarantäne begeben. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor vorgenommener Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist. Ihre Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses des Nukleinsäuretests, spätestens jedoch mit Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der Testung durch den Nukleinsäuretest. Ist das Testergebnis des Nukleinsäuretests positiv, wird die Absonderung fortgesetzt und das Gesundheitsamt trifft die weiteren Anordnungen.
Ein Nukleinsäuretest (beispielsweise ein PCR-Test) kann von Ihrem Hausarzt oder von der Teststelle der Stadt und des Landkreises Coburg kostenfrei durchgeführt werden.
Eine Anmeldung beim Testzentrum können sie über den externen Dienstleister Doctolib vornehmen:
https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/coburg/testzentrum-coburg
Sie haben einen positiven Antigenschnellest, der durch geschultes Personal durchgeführt wurde?
Lassen Sie zeitnah einen durch geschultes Personal durchgeführten Nukleinsäuretest vornehmen. Sie müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangen des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Ihre Isolation endet, falls der erste nach dem positiven Antigentest vorgenommene Nukleinsäuretest ein negatives Ergebnis aufweist. Ist das Testergebnis des Nukleinsäuretests positiv, wird die Absonderung fortgesetzt und das Gesundheitsamt trifft die weiteren Anordnungen.
Ein Nukleinsäuretest (beispielsweise ein PCR-Test) kann von Ihrem Hausarzt oder von der Teststelle der Stadt und des Landkreises Coburg kostenfrei durchgeführt werden.
Eine Anmeldung beim Testzentrum können Sie über den externen Dienstleister Doctolib vornehmen:
https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/coburg/testzentrum-coburg