Landratsamt Coburg
Fachbereich Wasserrecht
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Willkommen! Sie befinden sich in der Anzeige zur Errichtung einer Wärmepumpenanlage
bzw.
im Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Zutagefördern und Wiedereinleiten von oberflächennahem Grundwasser für die thermische Nutzung
Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis zum Antrag
Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen.
Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro / die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.
Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.
Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.
Anzeige zur Errichtung einer Wärmepumpenanlage
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Zutagefördern und Wiedereinleiten von oberflächennahem Grundwasser für die thermische Nutzung
Diese Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der geplanten Errichtung der Entnahme- und Einleitungsbrunnen beim Landratsamt Coburg gestellt werden.
Angaben zum Bauherrn (Antragssteller)
Angaben zur Bohr- bzw. Brunnenbaufirma
Standort der Wärmepumpenanlage
Qualifikation
Bohren und Ausbau
Die Bohr- / bzw. Ausbautiefen der Brunnen sind so zu wählen, dass nur ein Grundwasserstockwerk erschlossen wird. Wird wider Erwarten das zweite Grundwasserstockwerk angebohrt, so ist unverzüglich das Landratsamt Coburg zu informieren, um die weitere Verfahrensweise abzustimmen.
Vorgesehene Abdichtung
Anlagen
M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000
M = 1 : 1.000 oder 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Brunnen sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschließlich Datenquelle)
Falls notwendig, können Sie bis zu drei weitere Anlagen anfügen:
(bitte klicken Sie zum Zufügen neuer Anlagen auf das kleine grüne Plus-Symbol)
Der Bauherr und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben genannten Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen, und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und / oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden. Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der in der Anzeige angegebenen geologischen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Coburg unverzüglich verständigt.
Kontakt
Tim Hofmann
tim.hofmann@landkreis-coburg.de
Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.