Landratsamt Coburg

Fachbereich Wasserrecht

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich in der Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden

bzw.

im Antragsverfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einbringen und den Betrieb von Erdtiefensonden für die Erdwärmenutzung

 

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen! Sie befinden sich in der Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden

bzw.

im Antragsverfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einbringen und den Betrieb von Erdtiefensonden für die Erdwärmenutzung

 

Hinweis zum Antrag

Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen.

  • Übersichtskarte M=1 : 25.000 oder 1 : 50.000
  • Lageplan M=1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Sonden mit Maß- und Materialangaben
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschließlich Datenquelle)
  • Nachweis über WGK 1 Fußnote 14 der Soleflüssigkeit
  • Bescheinigung nach DVGW W 120 oder entsprechende Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit der geplanten Erdwärmesondenanlage
  • Datenblatt Erdwärmesondenanlage

Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro / die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden

bzw.

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einbringen und den Betrieb von Erdtiefensonden für die Erdwärmenutzung

 


Angaben zum Bauherrn (Antragsteller)

Angaben zum ausführenden Bohrunternehmen

Standort der Erdwärmesondenanlage

Lage

Qualifikation

Wärmepumpe und Wärmequellenanlage

Wärmepumpe

Bauausführung und Hydrogeologie

Standort

Bohren und Ausbau

Die Bohr-/ bzw. Ausbautiefe der Erdwärmesonden wird so gewählt, dass nur ein Grundwasserstockwerk erschlossen wird. Wird wider Erwarten das zweite Grundwasserstockwerk angetroffen, wird das Landratsamt Coburg, Fachbereich Wasserrecht, zur Abstimmung der weiteren Verfahrensweise unverzüglich informiert.

Vorgesehene Abdichtung


Abdichtung gegen Zutritt von Oberflächenwasser

Anlagen

Der Bauherr und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben genannten Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden. Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden, die VDI-Richtlinie 4640 "Thermische Nutzung des Untergrundes" und das Merkblatt Nr. 3.7/2 des Bayer. Landesamtes für Umwelt. Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der in der Anzeige angegebenen geologischen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Coburg unverzüglich verständigt.

Hinweise

Die Benutzung der Wärmequellenanlage ist zeitlich begrenzt und wird auf 20 Jahre festgelegt. Sollten in dieser Zeit Nutzungsänderungen, z.B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels erforderlich werden, so sind diese dem Landratsamt Coburg vorab unaufgefordert anzuzeigen. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten ohne zeitliche Änderungen auf den neuen Eigentümer über.

Kontakt

Tim Hofmann

tim.hofmann@landkreis-coburg.de

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.