Die Bohr-/ bzw. Ausbautiefe der Erdwärmesonden wird so gewählt, dass nur ein Grundwasserstockwerk erschlossen wird. Wird wider Erwarten das zweite Grundwasserstockwerk angetroffen, wird das Landratsamt Coburg, Fachbereich Wasserrecht, zur Abstimmung der weiteren Verfahrensweise unverzüglich informiert.