Landratsamt Coburg

Fachbereich Wasserrecht

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren für eine Bohranzeige

gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren für eine Bohranzeige

gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Hinweis zum Antrag

Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen.

  • Übersichtslageplan M=1 : 25.000 / 1 : 50.000
  • Flurkarte M=1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage des Bohrortes
  • Ausbauplan
  • Schichtenverzeichnis: Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse
  • Bescheinigung nach DVGW W 120 oder entsprechende Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des geplanten Brunnens

Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro / die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.

 

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die mit dem Landratsamt Coburg abzustimmen sind.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Bohranzeige

gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)


Diese Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der geplanten Bohrung beim Landratsamt Coburg gestellt werden.

Angaben zum Antragsteller

Angaben zur Bohrfirma

Standort der Bohrung

Qualifikation

Erläuterung des Vorhabens

Anlagen

Falls notwendig, können Sie bis zu drei weitere Anlagen anfügen:

(bitte klicken Sie zum Zufügen neuer Anlagen auf das kleine grüne Plus-Symbol)

Im Rahmen der Anzeige sind Bohrungen im obersten Grundwasserstockwerk zulässig. Nicht zulässig sind Bohrungen in gut geschützte „gespannte“ Grundwasservorkommen und in tiefere Grundwasserstockwerke, da diese der Sicherung der Trinkwasserversorgung vorbehalten bleiben. Gespannte Grundwasservorkommen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Grundwasser auf größerer Fläche durch eine Ton- oder Schluffschicht überdeckt ist und darunter unter Druck ansteht. Für entsprechend tiefe Bohrungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Hinweise

Kontakt

Tim Hofmann

tim.hofmann@landkreis-coburg.de

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.