Landratsamt Coburg

Fachbereich Wasserrecht

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren zur

Anzeige zur Errichtung eines Brunnens

gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren zur

Anzeige zur Errichtung eines Brunnens

gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Anlagen

 

Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen:

  • Übersichtskarte M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000
  • Lageplan M = 1 : 1.000 oder 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage des Brunnens
  • Brunnenausbauplan
  • Schichtenverzeichnis: Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse
  • Bescheinigung nach DVGW W 120 oder entsprechende Qualifikation oder Gutachten eines geologischen Fachbüros über wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des geplanten Brunnens

Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro / die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch ,hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Anzeige zur Errichtung eines Brunnens

gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)


Diese Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der geplanten Errichtung des Brunnens beim Landratsamt Coburg gestellt werden.

Angaben zum Antragsteller

Angaben zur Brunnenbaufirma

Standort der Bohrung

Qualifikation

Anlagen

Falls notwendig können Sie bis zu drei weitere Anlagen anfügen:

(bitte klicken Sie zum Zufügen neuer Anlagen auf das kleine grüne Plus-Symbol)

Erläuterung des Vorhabens

1. Verwendungszweck

2. Beantragte Verbrauchsmenge

Trinkwasser:

(auch für alle Haushalts- und sanitären Zwecke)

 

 

m3/Tag

 

 

m3/Jahr

Brauchwasser:

 

 

m3/Tag

 

 

m3/Jahr

3. Ausbau des Brunnens

4. Förderanlage

5. Lage des Brunnens

Nächstes oberirdisches Gewässer

Bestehen im Umkreis

Weitere Brunnen:

6. Ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden?

Wie auf der Startseite erwähnt:

Falls ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung vorliegt, ist eigenverantwortlich vorab eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen und dem Landratsamt Coburg auf Verlangen vorzulegen. Ansprechpartner ist Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Hinweise

Kontakt

Tim Hofmann

tim.hofmann@landkreis-coburg.de

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.