Landratsamt Coburg
Fachbereich Wasserrecht
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Willkommen! Sie befinden sich im Verfahren zur
Anzeige zur Errichtung eines Brunnens
gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)
Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Anlagen
Im Laufe des Verfahrens werden Sie dazu aufgefordert, die folgenden Dateien als PDF, PNG oder JPG hochzuladen:
Sofern die Antragsstellung durch das Fachbüro / die Baufirma erfolgt, ist eine Vollmacht des Antragstellers beizufügen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.
Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.
Alternativ können Sie den Antrag auch ,hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.
Diese Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der geplanten Errichtung des Brunnens beim Landratsamt Coburg gestellt werden.
Angaben zum Antragsteller
Angaben zur Brunnenbaufirma
Standort der Bohrung
Qualifikation
Da Sie hier "nein" ausgewählt haben.
M = 1 : 25.000 oder 1 : 50.000
M = 1 : 1.000 oder 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage des Brunnens
Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse
Falls notwendig können Sie bis zu drei weitere Anlagen anfügen:
(bitte klicken Sie zum Zufügen neuer Anlagen auf das kleine grüne Plus-Symbol)
Erläuterung des Vorhabens
1. Verwendungszweck
2. Beantragte Verbrauchsmenge
Trinkwasser:
(auch für alle Haushalts- und sanitären Zwecke)
m3/Tag
m3/Jahr
Brauchwasser:
3. Ausbau des Brunnens
4. Förderanlage
5. Lage des Brunnens
Nächstes oberirdisches Gewässer
Bestehen im Umkreis
z.B. Fahrsilo, Dungstätte, Güllegrube
z.B. Öl-, Treibstofflager
Weitere Brunnen:
6. Ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden?
Wie auf der Startseite erwähnt:
Falls ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung vorliegt, ist eigenverantwortlich vorab eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen und dem Landratsamt Coburg auf Verlangen vorzulegen. Ansprechpartner ist Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise
Kontakt
Tim Hofmann
tim.hofmann@landkreis-coburg.de
Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.